Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige gegen einen Tierhalter aus Kränzlin (Gemeinde Märkisch Linden / Neuruppin / Brandenburg) wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Der Beschuldigte hält zwei Haflinger in Anbindehaltung, obwohl diese Haltungsform seit Jahren aus Tierschutzgründen verboten ist.

Deutsches Tierschutzbüro zeigt tierschutzwidrige Ständerhaltung von Pferden an

Deutsches Tierschutzbüro zeigt tierschutzwidrige Ständerhaltung von Pferden an

Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde bis zu 16 Stunden täglich. Bewegungsmangel kann bei den Tieren zu Verhaltensstörungen und Schäden am Bewegungsapparat führen. Entsprechend heißt es in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten “Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten”: “In allen Pferdehaltungen ist daher täglich für ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung der Pferde zu sorgen.” Und: “Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig.”

Von besorgten Tierfreunden wurde das “Deutsches Tierschutzbüro” darüber informiert, dass in Kränzlin zwei Haflinger jedes Wochenende, von Freitag abends bis Montag morgens, in Anbindehaltung gehalten werden. Das Ausleben ihrer elementaren Grundbedürfnisse wie Laufen oder Ruhen ist ihnen in dieser Zeit nicht möglich. Unter der Woche stehen die Tiere auf einer morastigen Koppel. Auch nicht artgerecht, denn auf diesem Untergrund bewegen Pferde sich nur ungern und legen sich auch nicht hin.

Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros, ist gelernter Tierpfleger und über die Haltungsbedingungen schockiert: “Die tagelange Anbindehaltung ist absolut tierschutzwidrig und auch der Auslauf genügt den Bedürfnissen der Pferde nicht. Diese Pferdehaltung stellt aus unserer Sicht eindeutig eine Straftat nach

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