Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Heilbronn vom 15.12.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmläsion anlässlich laparoskopischer Salpingotomie, Az.: 1 O 75/15
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Chronologie:
Die Klägerin wurde wegen einer Eileiterschwangerschaft rechts vom niedergelassenen Frauenarzt in die Klinik der Beklagten eingewiesen. Dort erfolgte ein operativer Eingriff im Sinne einer laparoskopischen Salpingotomie, anlässlich derer es zu einer Darmverletzung kam.

Verfahren:
Das Landgericht Heilbronn hat den Vorfall mittels eines gynäkologischen, sowie eines radiologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte sich gutachterlich eine Fehlbehandlung dar, woraufhin die Parteien einen Widerrufsvergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich abschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da eine außergerichtliche Regulierung nicht erfolgte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Regulierungsverweigerungen von Haftpflichtversicherern stellen im Bereich der Arzthaftung leider oftmals den Regelfall dar, konstatiert die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.

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