Die Vertretung von Arbeitgebern

Wenn die Kanziel Scharf und Wolter Arbeitgeber vertritt, setzt sich diese im Vorfeld von Massenentlassungen bzw. Einzelkündigungen für alternative Modelle, wie beispielsweise Aufhebungsverträge, ein. Kommt es aber dennoch zu Kündigungen so unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten dabei, dass diese rechtswirksam ausgesprochen werden. Dies beinhaltet die Einhaltung formaler Voraussetzungen und setzt sich dann in der Auswahl des richtigen Kündigungsgrundes fort. Aber auch eventuell der Anhörung des Betriebrates und der Erarbeitung einer ausführlichen Dokumentation der Kündigungsgründe, damit diese vor Gericht dann auch erfolgreich vertreten werden können.

Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vertritt die Kanzlei Scharf und Wolter ihre Mandanten deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Desweiteren berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber auch in folgenden Fragen:

– Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
– Beratung bei der Befristung von Arbeitsverträgen
– Beratung und Vertretung bei allen Problemen mit dem Betriebsrat

Die Vertretung von Arbeitnehmern

Im Zentrum der Vertretung von Arbeitnehmern durch die Kanzlei steht die Beratung bei Kündigungen und die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht wird dafür gekämpft, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen oder die Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers durchzusetzen. Aber auch bei Fragen zu Befristungen, Ihrem Lohn, bei einer Versetzung, dem Abschluss eines Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertages oder einem Zeugnis wird der Mandant von der Kanzlei Scharf und Wolter aus Hamburg kompetent vertreten.

Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Hamburg (www.scharf-und-wolter.de/category/arbeitsrecht-fur-arbeit…), Kündigungsschutz Hamburg, Familienrecht Hamburg (www.scharf-und-wolter.de/category/familienrecht/) und anderen erhält man auf der Websitewww.scharf-und-wolter.de.

Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118

Weitere Meldungen:  Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die vorherige Abmahnung

22305 Hamburg
Deutschland
Homepage: scharf-und-wolter.de
Telefon: 040 – 611 300 25

Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.

Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar – in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.

Von admin

Schreibe einen Kommentar