DCM Energy Solar 1: Spanien kürzt Förderung für Solarstrom

DCM Energy Solar 1: Spanien kürzt Förderung für Solarstrom

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/DCM-Fonds.html Die spanische Regierung hat die Förderung für Solarstrom gekürzt. Betroffen ist auch der DCM Energy GmbH & Co. Solar 1 KG, der sich an deutschen und spanischen Solaranlagen beteiligt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die spanische Regierung hat die staatlichen Subventionen zur Förderung regenerativer Energien gekürzt und zudem eine Stromsteuer eingeführt. Das könnte auch die Wirtschaftlichkeit des Solarfonds DCM Solar 1 beeinträchtigen.

Die Anleger des 2007 von der DCM Capital Management AG aufgelegten Solarfonds DCM Energy Solar 1 mussten in den vergangenen Monaten schon einige Hiobsbotschaften verkraften, unter anderem die Insolvenz der DCM AG. Nun kommt auch noch die Kürzung der spanischen Subventionen hinzu. Da Spanien Mitglied der weltweiten Energieverfassung Energy Charter Treaty ist, sind zwar Klagen gegen Spanien wegen Verstoßes gegen diese Verfassung möglich – die Erfolgsaussichten aber fraglich. Darüber hinaus ziehen sich solche Klagen in der Regel über einen längeren Zeitraum hin.

Betroffene Anleger können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder durch Prospektfehler entstanden sein.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend aufgeklärt werden müssen. Solarfonds wie der DCM Energy Solar 1 sind auch von politischen Entscheidungen bzw. der Förderung regenerativer Energien abhängig. Zudem sind Solarfonds spekulative Investments und bergen für die Anleger auch das Risiko des Totalverlusts. Insofern sind sie auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Wurden diese Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Darüber hinaus können auch die Emissionsprospekte überprüft werden. Damit der Anleger sich ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann, müssen die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Bei Prospektfehlern kann ebenfalls Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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