Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Sybille H. aus Stuttgart:
Unser Italien-Urlaub steht vor der Tür. Das Foto im Kinderreisepass unserer Tochter ist gemacht worden, als sie ein Jahr alt war. Jetzt ist sie fünf und darauf nicht mehr zu erkennen. Was muss ich tun – braucht sie einen neuen Ausweis?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S Rechtsschutzversicherung:
Innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens brauchen Sie nur den Kinderpersonalausweis. Besser ist aber ein Kinderreisepass – er kostet nur 13 Euro und deckt auch andere Staaten ab. Für den Antrag benötigen Sie ein aktuelles Foto. Der Kinderreisepass gilt für sechs Jahre. Danach können Sie eine Verlängerung für weitere sechs Jahre (bis zum 12. Geburtstag) beantragen. Sie müssen das Foto nicht regelmäßig aktualisieren. Aber: Der Pass wird ungültig, wenn sein Inhaber darauf nicht mehr zu erkennen ist. Zwar gibt es bei jüngeren Kindern selten Probleme. Um sicher zu gehen, sollten Sie jedoch den Pass vor der Reise ändern lassen – ggf. auch die Angaben zu Größe und Haarfarbe. Dies kostet nur sechs Euro.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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