LAG München: Keine automatische Übertragung von Urlaubsansprüchen
LAG München: Keine automatische Übertragung von Urlaubsansprüchen http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Auch im Fall einer Kündigung muss der Arbeitgeber den restlichen Urlaubsanspruch nicht von sich aus gewähren. Der Anspruch verfällt, wenn der Arbeitnehmer…