Sachverständigenprüfung nach Feuerklausel SK 3602

Viele Betriebe sind durch die in ihrer Gebäudeversicherung beziehungsweise Feuerversicherung festgelegten Vereinbarungen dazu verpflichtet, eine Brandschutzprüfung nach SK 3602 durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass der Betrieb seine elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in festgelegten Intervallen von einem durch den VdS anerkannten Sachverständigen prüfen lassen muss. Andernfalls besteht im Brandfall nur bedingt Versicherungsschutz.

Die Prüfrichtlinien für die Brandschutzprüfung nach SK 3602 wurden vom Verband der Sachversicherer e.V. VdS festgelegt und stellen den Brand- und Sachschutz in den Vordergrund. Und auch wenn die Feuerklausel nicht im Vertrag genannt wird, sollten Arbeitgeber prüfen, ob sie durch die Allgemeinen Bedingungen zur Feuerversicherung (AFB) dennoch zur Sachverständigenprüfung verpflichtet sind.

Für die Brandschutzprüfung ist nur ein vom VdS anerkannter Sachverständiger zugelassen, der am Ende der Prüfung ein Zeugnis beziehungsweise den Befundschein VdS 2229 ausstellt. Aus diesem müssen für die Versicherung etwaige Fristen zur Mängelbeseitigung sowie eine klar nachvollziehbare Beschreibung der Gebäudestruktur, der Produktionsbereiche, des Prüfumfangs und aller Mängel hervorgehen.

Die Elektroprüfung nach DGUV V3 muss der Sachverständigenprüfung vorangehen. Der Sachverständige kann dann die Messergebnisse berücksichtigen und diese bewerten, ohne selbst noch einmal alle Prüfungen vornehmen zu müssen. Die Messung des Isolationswiderstands, Schleifenwiderstands, die Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie der RCD-Funktion erfolgt von Seiten des Sachverständigen also nur noch stichprobenartig.

Des Weiteren überprüft der Sachverständige mittels einer Wärmebildkamera, ob Teile der elektrischen Anlagen und Leitungen unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Verwendung eine bestimmte Oberflächentemperatur nicht dauerhaft überschreiten.

Eine Sachverständigenprüfung ist für alle Unternehmen ratsam. Oft belohnen Versicherungen Betriebe, bei denen die Sachverständigenprüfung durchführen lassen, sogar mit niedrigeren Beiträgen für die Feuerversicherung. Der Prüfdienstleister ESG Elektro Service Gesellschaft mbH informiert hierzu weiter auf der Seite https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog/die-vds-brandschutzpruefung-nach-klausel-sk-3602-erfolgt-durch-anerkannte-sachverstaendige

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