Jacek Minoga

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Kaum ein Bauteil eines Kleidungsstücks ist so klein und so streng geregelt wie das eingenähte Etikett. Wer Textilien in der Europäischen Union verkauft, kommt an drei Fragen nicht vorbei: Was muss darauf stehen, was darf darauf stehen, und wer entscheidet darüber? Gerade kleine Modelabels und Handmade-Marken beantworten sie oft erst, wenn die Ware schon genäht ist.

Pflicht ist zunächst die Materialzusammensetzung. Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 schreibt vor, dass die Faseranteile mit den offiziellen Faserbezeichnungen angegeben werden, absteigend nach Gewichtsanteil und in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird. Für den deutschen Markt heißt es also “Baumwolle”, nicht “cotton”. Die Kennzeichnung muss dauerhaft am Produkt haften – ein Anhänger aus Karton allein genügt dafür nicht.

Hinzugekommen ist die Herstellerkennzeichnung. Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die europäische Produktsicherheitsverordnung GPSR, dass Name und Postanschrift des Herstellers sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit auf dem Produkt, der Verpackung oder einem beigefügten Dokument zu finden sind. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, muss zusätzlich eine in der EU verantwortliche Person benannt werden. Viele Labels haben diese Angabe bisher nur im Online-Shop, nicht am Kleidungsstück.

Freiwillig sind dagegen ausgerechnet jene Zeichen, die fast jeder für Pflicht hält: die Pflegesymbole. Sie sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden vom Handel aber praktisch immer erwartet – und wer sie angibt, haftet für ihre Richtigkeit. Welche Symbole auf das Etikett gehören, entscheidet deshalb der Hersteller des Kleidungsstücks selbst, anhand von Stoff, Nähgarn, Zubehör und Färbung. Eine Druckerei kann diese Entscheidung nicht abnehmen, sondern nur korrekt umsetzen.

Praktisch scheitert die Umsetzung bei kleinen Marken selten am Wissen, sondern an der Menge. Klassische Etikettendruckereien beginnen bei 1.000 Stück – eine Auflage, die eine Kollektion aus dreißig Teilen nie verbraucht und die bei jeder Änderung der Materialzusammensetzung wertlos wird. Hersteller wie HUUFT haben sich deshalb auf Kleinauflagen ab 50 Stück spezialisiert: Zusammensetzung, Größe, Pflegesymbole und Herstellerangaben werden im Browser eingetragen, Druckvorschau und Endpreis erscheinen sofort. Zum Sortiment gehören eingenähte Satin- und Baumwolletiketten, Bügeletiketten, Hängeetiketten aus Karton und Label aus veganem Kunstleder.

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Der Vorteil kleiner Auflagen liegt dabei weniger im Preis als in der Korrigierbarkeit: Ändert sich die Vorschrift oder der Stoff, wird das Etikett neu bestellt statt entsorgt. Eine Übersicht der gängigen Etikettenarten findet sich unter https://huuft.com/de/kleidungsetiketten/

Pressekontakt
Arissima Sp. z o.o. (HUUFT)
ul. Podwale 13/111
00-252 Warschau, Polen
Telefon: +48 606 669 990
E-Mail: office@huuft.com
Web: https://huuft.com/de/
USt-IdNr.: PL8371874602