Viele Menschen mit Behinderung kennen ihre zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten nicht

Pflegegeld allein reicht häufig nicht aus, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung zu decken. Zusätzliche Assistenzleistungen und das Persönliche Budget können neue Möglichkeiten eröffnen. Bildnachweis: © mein-teilhabe-assistent.de Quelle: https://mein-teilhabe-assistent.de/pflegegeld-reicht-nicht-diese-hilfen-gibt-es-zusaetzlich/

Pflegegeld allein deckt längst nicht jeden Unterstützungsbedarf. Ein neuer Ratgeber zeigt, welche zusätzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe und persönlichen Assistenz infrage kommen und wie das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung ermöglichen kann.

Plauen, 15. Oktober 2026 – Wenn das Pflegegeld nicht ausreicht, übernehmen häufig Angehörige die fehlende Unterstützung. Sie begleiten zu Terminen, organisieren den Alltag, helfen bei Einkäufen oder ermöglichen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Doch was viele Betroffene nicht wissen: Neben den Leistungen der Pflegeversicherung können weitere gesetzliche Unterstützungsleistungen infrage kommen.

Das Informationsportal mein-teilhabe-assistent.de greift diese Problematik in seinem Ratgeber „Pflegegeld reicht nicht? Diese Hilfen gibt es zusätzlich“ auf und erläutert, welche Möglichkeiten Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen prüfen sollten.

Pflege und gesellschaftliche Teilhabe sind unterschiedliche Ansprüche

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, den gesamten Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung ausschließlich über seinen Pflegegrad zu betrachten.

Während Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI insbesondere pflegebedingte Bedarfe abdecken, sieht das Sozialgesetzbuch IX unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe vor.

Hierzu zählen beispielsweise Assistenzleistungen für die Alltagsgestaltung, soziale Kontakte, Freizeitaktivitäten, Haushaltsführung oder persönliche Lebensplanung.

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere § 78 SGB IX, der Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags regelt.

Entscheidend ist dabei nicht allein, welcher Pflegegrad vorliegt, sondern welche konkrete Unterstützung ein Mensch benötigt, um sein Leben möglichst selbstbestimmt gestalten zu können.

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Persönliches Budget: Mehr Selbstbestimmung bei der Organisation von Unterstützung

Eine weitere Möglichkeit bietet das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.

Dabei handelt es sich nicht um zusätzliches Pflegegeld, sondern um eine alternative Form der Leistungserbringung. Leistungsberechtigte können damit bewilligte Unterstützungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich organisieren.

Je nach individueller Situation können Assistenzkräfte beispielsweise selbst beschäftigt oder über einen professionellen Assistenzdienstleister eingesetzt werden.

Die Höhe eines Persönlichen Budgets richtet sich grundsätzlich nach dem individuell festgestellten Bedarf. Eine pauschale Summe, die allein vom Pflegegrad abhängt, gibt es nicht.

Angehörige schließen häufig unbemerkt bestehende Versorgungslücken

Besonders problematisch wird die Situation, wenn Familien über viele Jahre einen erheblichen Teil der notwendigen Unterstützung selbst leisten.

Eltern begleiten ihre erwachsenen Kinder mit Behinderung durch den Alltag, Geschwister übernehmen Fahrdienste und Angehörige reduzieren möglicherweise ihre Berufstätigkeit, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.

Dass diese familiäre Unterstützung funktioniert, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass kein zusätzlicher sozialrechtlich relevanter Unterstützungsbedarf besteht.

Deshalb ist es wichtig, den tatsächlichen Assistenz- und Teilhabebedarf unabhängig davon zu betrachten, welche Hilfe Angehörige bislang freiwillig übernehmen.

Neuer Ratgeber erklärt Ansprüche und praktische Handlungsmöglichkeiten

Der veröffentlichte Fachbeitrag erläutert verständlich, welche zusätzlichen Leistungen bei einem nicht ausreichend gedeckten Unterstützungsbedarf infrage kommen können.

Außerdem erfahren Leserinnen und Leser, wie sie ihren individuellen Unterstützungsbedarf dokumentieren, welche Bedeutung das Persönliche Budget hat und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

Auch die Unterschiede zwischen Arbeitgebermodell und Dienstleistermodell sowie mögliche Schritte bei einer Ablehnung oder unzureichenden Bewilligung werden behandelt.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen eine bessere Orientierung im komplexen Sozialleistungssystem zu ermöglichen.

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Denn ein Mensch ist mehr als sein Pflegegrad. Neben der notwendigen Pflege müssen auch selbstbestimmtes Wohnen, soziale Beziehungen und gesellschaftliche Teilhabe berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen

Der vollständige Ratgeber steht kostenfrei zur Verfügung:

Pflegegeld reicht nicht? Diese Hilfen gibt es zusätzlich

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Ziel ist es, Menschen mit Behinderung, Angehörigen und Interessierten den Zugang zu Informationen über selbstbestimmte Teilhabe zu erleichtern.

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Themen: Persönliches Budget, Eingliederungshilfe, SGB IX, Assistenzleistungen, Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe


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Von PR-Echo