MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG

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Wer künftig ein Altersvorsorgedepot bespart, muss sich um bestehende Verträge keine Sorgen machen: Das Bundesfinanzministerium hat jetzt klargestellt, wie sich betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen zum neuen, ab 1. Januar 2027 startenden Förderprodukt verhalten.

Weinsberg, 7. September 2026. Zwei Fragen tauchen in der Beratung zum neuen Altersvorsorgedepot immer wieder auf: Bleibt die betriebliche Altersversorgung neben dem Depot bestehen? Und lässt sich vermögenswirksame Leistungen einfach mit einzahlen? Das Bundesfinanzministerium beantwortet beide Fragen in seinem FAQ-Katalog zur Reform der privaten Altersvorsorge.

Zur betrieblichen Altersversorgung stellt das Ministerium klar: Das Altersvorsorgereformgesetz schafft keinen neuen Durchführungsweg. Die klassische Entgeltumwandlung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung läuft unverändert weiter. Ein schmalerer Sonderfall bleibt zusätzlich bestehen – individuell versteuerte Beiträge, die über Sonderausgabenabzug und Zulage gefördert werden, ähnlich der bisherigen Riester-geförderten bAV.

Bei vermögenswirksamen Leistungen zieht das BMF eine klare Trennlinie. VL-Beiträge nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz zählen nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen und bleiben vollständig im eigenen Förderverfahren – eine Doppelförderung derselben Sparleistung schließt der Gesetzgeber damit aus.

„Für Berater ist der entscheidende Punkt oft nicht die Abgrenzung selbst, sondern was viele Kunden dabei übersehen”, ordnet Marc-Oliver Ziegler, Geschäftsführer der MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG, ein. „Manche Tarifverträge sehen zusätzlich sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen vor – einen separaten Arbeitgeberzuschuss, über den sich auch ein privater Altersvorsorgevertrag bezuschussen lässt. Perspektivisch gilt das auch für das Altersvorsorgedepot.”

Die vollständige Einordnung mit beiden BMF-Antworten im Detail hat die Informationsplattform AVDEPOT.EXPERT veröffentlicht: https://www.avdepot.expert/aktuelles/altersvorsorgedepot-betriebliche-altersversorgung-vwl.html

Über avdepot.expert / MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG: AVDEPOT.EXPERT ist eine Informationsplattform der MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG mit Sitz in Weinsberg zum neuen, staatlich geförderten Altersvorsorgedepot, das zum 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Die Plattform bietet unter anderem einen kostenlosen Fördervergleichsrechner für Riester-Bestandskunden sowie einen Vergleichsrechner für Selbstständige (Basisrente vs. Altersvorsorgedepot). MONEY-FACTORY ist als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 und 2 GewO registriert (Vermittlerregister-Nr. D-F-136-7BFT-61) und bietet interessierten Sparern sowie Beratungskollegen einen kostenlosen, unverbindlichen Vorab-Check zur individuellen Einordnung.

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Kontakt: MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG, Marc-Oliver Ziegler, kontakt@avdepot.expert, www.avdepot.expert