KTG Agrar SE veräußert Beteiligung in Litauen
Nach den Beteiligungen in Rumänien hat die insolvente KTG Agrar SE nach eigenen Angaben nun auch ihre Beteiligungen in Litauen an einen Investor verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die KTG Agrar SE mitteilt, wurde die Beteiligung in Litauen an einen Investor verkauft. Der Verkaufspreis soll demnach im niedrigen siebenstelligen Euro-Bereich liegen. Ein weiterer Investor hat sein Vorkaufsrecht offenbar nicht ausgeübt, sodass der Verkauf nur noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe steht. Bereits vor einigen Wochen hatte die KTG Agrar SE schon ihre Beteiligungen in Rumänien verkauft. Auch hier soll der Verkaufspreis im niedrigen siebenstelligen Euro-Bereich liegen.
Immerhin kommt durch die Verkäufe noch ein wenig Geld in die Unternehmenskasse. Auf die Insolvenzquote der Anleger der KTG-Anleihen dürfte dies allerdings keine großen Auswirkungen haben. Sie haben über die beiden Anleihen alleine 342 Millionen Euro investiert. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dazu haben sie Zeit bis zum 17. März 2017. Nicht angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.
Das Insolvenzverfahren ist aber nicht die einzige Karte, auf die die Anleger setzen können. Sie können parallel zum Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
In dem Zusammenhang sind auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen KTG-Vorstand zu berücksichtigen. Sollte sich bestätigen, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser dargestellt wurde als sie tatsächlich war, können daraus Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein. Daher empfiehlt es sich, auch die Prospektangaben genau zu überprüfen. Wurden hier falsche, unvollständige oder auch nur irreführende Angaben gemacht, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.
Ebenso kann geprüft werden, ob Forderungen gegen Anlageberater und Vermittler geltend gemacht werden können. Sie sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage.
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