So sozial ist ein Sozialdemokrat zu einer fast 100-Jährigen. Die Causa Uwe Brockhausen / SPD-Berlin
Seit fast 2 Jahren muss eine jetzt 99-Jährige in Berlin um Ihre Rechte gegen das Sozialamt Reinickendorf kämpfen. Im Jahr 2020 wurde sie zu Coronahochzeiten, als noch keine Impfung bestand, von ihrem Sohn für 4 Wochen im November und Dezember 2020 aus dem Pflegeheim in Frohnau genommen und in seiner Ferienwohnung an der Nordsee versorgt.
Das Pflegeheim hat die nicht erbrachten Verpflegungskosten während der Zeit der Abwesenheit dem Sozialamt Reinickendorf in voller Höhe zurückerstattet. Als die Rentnerin aber über ihren Sohn bat, ihr diese Verpflegungskosten für den Aufenthalt in der Ferienwohnung zu erstatten , verweigerte der damalige SPD-Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (jetzt zur Wiederwahl stehender Bezirksbürgermeister) einem menschenverachtenden Schreiben die Zahlung.
Orginalzitat aus dem Schreiben von Herrn Uwe Brockhausen / SPD vom 17.11.2020 an die damals 97-Jährige zur Erläuterung der Sozialhilfebescheids: „ Es kann dahinstehen, ob es sich um eine Urlaubsreise handelt oder ob er ( Anm. der Sohn) seine Mutter vor möglichen Corona Ausbrüchen im Pflegeheim schützen wollte. Die zusätzliche Finanzierung kann nicht aus Steuermitteln erfolgen. … Die zusätzlich entstandenen Kosten für den ambulanten Pflegedienst … und die beantragten Verpflegungskosten können nicht vom Sozialhilfeträger übernommen werden.“
Im Klartext, hätte sie doch im Heim bleiben sollen und das volle gesundheitliche Risiko tragen.
Was ist das für eine soziale Einstellung eines sozialdemokratischen Amtsträgers, einer Familie zu unterstellen, man habe aus purer Urlaubslust eine hochbetagte vulnerable Person zu Coronahochzeiten aus dem Pflegeheim genommen. Wo doch allgemein bekannt war, dass dort die Bewohner zu dieser Zeit wie die Fliegen verstorben oder massiv erkrankt sind.
Auch die Begründung, es seien dem Sozialhilfeträger „ zusätzliche Kosten“ entstanden, ist an Dreistigkeit eigentlich nicht zu überbieten und kann nur durch Nichtwissen des Sozialstadtrats Uwe Brockausen erklärbar sein.
Wie dem Amt und somit ihm aus den Akten bekannt war, hat das Heim nicht erbrachte Leitungen dem Sozialamt voll umfänglich zurückerstattet. Das wurde auch mehrfach schriftlich belegt. Insofern stellt sich die Frage, wer sich hier versucht auf wessen Kosten schadlos zu halten. Die Rentnerin bat nunmehr Ihren Sohn die Kosten für Pflegedienst und Verpflegung zu übernehmen, da sie selber nur über ein monatliches Taschengeld von 117,00€ verfügt.
Die Krönung aber, das Sozialamt geht ganz klar davon aus, dass die Angehörigen die Kosten tragen. Auf Nachfrage verweigert das Amt dann jedoch, dazu einen klaren Kostenbescheid über die konkrete Höhe der eingesparten Verpflegungskosten zu erstellen ( Sozialhilfesatz oder Heimverpflegungssatz, der wesentlich höher ist?).
Was spart also die Behörde zu Lasten der geschädigten Rentnerin bzw. ihrer Angehörigen ein? Oder was wäre ggf. der gerichtliche Streitwert? Kennt man diesen nämlich nicht in voller Höhe, kann man ihn auch nicht gerichtlich geltend machen und dazu Prozesskostenhilfe beantragen. Da hier Mindestsummen festgelegt sind.
So bleibt als Fazit, wer als Sozialhilfeempfänger gegen das Sozialamt klagen möchte, braucht entweder eine Rechtsschutzversicherung oder gutsituierte Angehörige oder er verzichtet auf sein Recht – egal wie alt man ist. Sehn se det ist Berlin.