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Drohne in Thailand: Warum die Anmeldung erst nach der Landung beginnen kann

Hua Hin, 25. Juli 2026 — Thailand hat seine Drohnenbeschränkungen im Sommer 2026 deutlich gelockert. Mit der Bekanntmachung Nr. 16 der thailändischen Luftfahrtbehörde CAAT, veröffentlicht am 25. Juni 2026 und in Kraft seit dem 26. Juni 2026, wurde die Vorgängerregelung Nr. 15 vom 6. Februar 2026 vollständig aufgehoben. Für Urlauber mit Drohne bleibt jedoch eine Hürde bestehen, die sich nicht durch frühzeitige Planung umgehen lässt: Die eigentliche Registrierung kann erst nach der Einreise beginnen.

Was vor dem Abflug möglich ist — und was nicht

Vor der Reise lassen sich die Unterlagen vollständig vorbereiten: Passkopie, Fotos von Drohne und Fernsteuerung, die Seriennummern beider Geräte, Modellbezeichnung und Abfluggewicht. Auch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von einer Million Baht kann vorab abgeschlossen werden.

Die Anmeldung selbst nicht. Beide zuständigen Behörden — die Luftfahrtbehörde CAAT und die Telekommunikationsbehörde NBTC — setzen den Einreisestempel im Reisepass voraus. Hinzu kommt eine thailändische SIM-Karte, und zwar eine physische: Der Bestätigungscode für das Behördenkonto wird per SMS versendet, eine eSIM genügt in der Praxis nicht.

Der Zeitpuffer beginnt damit erst am Einreiseschalter. Wer mit einer knapp geplanten Reise ankommt, kann einen erheblichen Teil des Aufenthalts damit verbringen, auf die Freigabe zu warten.

Nicht überall erlaubt: 28 Bezirke bleiben gesperrt

Die Bekanntmachung Nr. 16 sperrt Drohnenflüge in 28 namentlich benannten Bezirken in sieben Grenzprovinzen zu Kambodscha — Ubon Ratchathani, Si Sa Ket, Surin, Buri Ram, Sa Kaeo, Chanthaburi und Trat. Betroffen sind ausdrücklich einzelne Bezirke, nicht die Provinzen als Ganzes. Ausnahmen sieht die Bekanntmachung nur für bestimmte Zwecke vor, etwa Landwirtschaft, Katastrophenschutz oder behördliche Aufgaben, und nur mit Zustimmung des Flächeneigentümers.

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Häufig falsch dargestellt wird der Status der Inseln: Ko Chang und Laem Ngop stehen nicht auf der Sperrliste der Bekanntmachung Nr. 16.

Auflagen im Flugbetrieb

Landesweit gelten nach den CAAT-Vorgaben eine maximale Flughöhe von 90 Metern, Flüge nur bei Tageslicht und in Sichtverbindung sowie ein Mindestabstand von neun Kilometern zu Flughäfen. Vor jedem Flug ist zudem eine Freigabe über das UAS-Portal der CAAT einzuholen; Gebiet, Datum, Uhrzeit und Zweck sind nach den Verfahrenshinweisen der Behörde mindestens drei Tage im Voraus zu melden. Die zugeteilte Registrierungsnummer muss sichtbar an der Drohne angebracht sein.

Sanktionen

Der gesetzliche Rahmen sieht für Verstöße gegen die CAAT-Registrierungspflicht Geldstrafen von bis zu 40.000 Baht und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor; für Verstöße gegen die NBTC-Pflicht bis zu 100.000 Baht und bis zu fünf Jahre. Für ausländische Reisende kommen Beschlagnahme des Geräts und aufenthaltsrechtliche Folgen in Betracht.

Hinweis zur Aktualität

Die thailändischen Drohnenvorschriften wurden im Zusammenhang mit der Grenzsituation zu Kambodscha mehrfach geändert — allein zwischen Februar und Juni 2026 lösten die Bekanntmachungen Nr. 15 und Nr. 16 einander ab. Die hier genannten Angaben geben den Stand der Bekanntmachung Nr. 16 vom 25. Juni 2026 wieder. Reisende sollten die aktuell gültige Fassung vor Reiseantritt prüfen: https://www.caat.or.th

Eine Übersicht zum Ablauf der Registrierung steht unter https://www.droneclearthailand.com/de/drohne-thailand-registrieren bereit.

Über DroneClear Thailand

DroneClear Thailand ist ein unabhängiger Dienstleister mit Sitz in Hua Hin, der Reisende bei der Drohnenregistrierung in Thailand unterstützt — CAAT-Registrierung, NBTC-Anmeldung und Haftpflichtversicherung aus einer Hand. Das Unternehmen ist nicht mit der thailändischen Regierung, der CAAT, der NBTC oder einem Versicherer verbunden.

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Pressekontakt

DroneClear Thailand, Suthara Lang, 789/1, 77110, Hua Hin, Thailand

Telefon: +66 80 2504249 E-Mail: hello@droneclearthailand.com

Web: https://www.droneclearthailand.com/de