Mit den “Express-Ermittlungen” bietet die Lentz Gruppe® interessierten Mandanten unbürokratisch und schnell die Möglichkeit, bestimmte Ermittlungen online zu beauftragen und das zu äußerst günstigen Konditionen.

Detektei Lentz® bietet ab sofort Express-Ermittlungen an

Detektei Lentz

Die Detektei Lentz® hat ihren Service erweitert und bietet ihren Mandanten ab sofort mit dem neuen Produkt “Express-Ermittlungen” an, spezielle Ermittlungsdienstleistungen noch schneller zu bearbeiten. Der Kunde profitiert bei dieser neu angebotenen Dienstleistung zudem von einer deutlich vereinfachten Auftragserteilung, indem er die Detektei Lentz® unkompliziert online beauftragen kann – zeitaufwendige Auftragserteilungen per Post, Fax usw. entfallen komplett.

Fallbeispiele und Konditionen von Express-Ermittlungen

So können beispielsweise schnell und unbürokratisch die Adresse einer natürlichen Person, auch ohne bekannte Voradresse, der Inhaber einer Festnetz- oder Handynummer, die Ortung einer SIM-Karte, die Bonität einer natürlichen Person oder einer Firma, sowie das Grundeigentum und die Bankverbindung innerhalb Deutschlands ermittelt werden. Diese Express-Ermittlungen sind schon ab 150 Euro erhältlich und können in einigen Fällen innerhalb eines Tages durchgeführt werden Auf der Homepage der Detektei Lentz® erhält man konkretere Informationen zu dem Zeitraum und den Konditionen der jeweiligen Express-Ermittlungen http://www.lentz-detektei.de/express-ermittlungen

Sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden können diesen neuen Service nutzen. Die Kunden können dabei zwischen zwei Zahlungsarten wählen und die Privatkunden können selbst bestimmen, ob sie das gesetzliche Widerrufsrecht aufgeben möchten, um somit eine noch schnellere Auftragserledigung zu erreichen.

Berechtigtes Interesse bei Express-Ermittlungen

Aus Bundesdatenschutzgründen darf eine Detektei jedoch erst tätig werden, wenn ein “berechtigtes Interesse” an den Ermittlungsergebnissen besteht. Die Detektei Lentz® führt deshalb diese angebotenen Express-Ermittlungen auch nur dann durch, wenn ein entsprechend berechtigtes Interesse an den Ermittlungen und am Erhalt der Daten vorliegt und dieses auch glaubhaft erklärt werden kann.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn der Auftraggeber signalisiert hat, dass er an einer Geschäftsanbahnung interessiert ist oder zivilrechtliche Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) durchgesetzt werden sollen oder der Bericht der Detektei zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen, z.B. Abmahnung oder Kündigung bei Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschter Krankheit o.ä., oder etwa im Rahmen einer laufenden Unterhaltsstreitigkeit (Nachweis von eheähnlichen Verhältnissen) benötigt wird. Die entsprechenden Unterlagen müssen der Detektei vorgelegt werden oder das “berechtigte Interesse” muss durch einen Anwalt gegenüber der Detektei anwaltlich versichert werden. Auch ist das “berechtigte Interesse” meist gegeben, wenn ein potentieller Auftraggeber die Identität einer Person geklärt haben möchte, wenn diese ihm nachstellt, oder ihn stalkt, bzw. sein Eigentum beschädigt.
Die rechtliche Definition des “berechtigten Interesses” findet sich im § 193 StGB wieder. Eine Rechtfertigung nach § 193 StGB kommt in Betracht, wenn durch die Tat ein schutzwürdiges öffentliches oder privates, ideelles oder materielles Interesse verfolgt wird und wenn die Tathandlung sich bei Abwägung der widerstreitenden Interessen und der im Einzelfall berührten Grundrechte als angemessenes Mittel zur Erreichung des berechtigten Zwecks darstellt.
Für die Praxis heißt das, dass die Detektei verpflichtet ist zu überprüfen, ob das Interesse des Auftraggebers, eine Zielperson zu überwachen bzw. Ermittlungen durchzuführen, dem schutzwürdigen Interesse der zu bewachenden Person überwiegt.
Reine Neugierde “Ich möchte mal wissen, was meine Mitarbeiter in ihrer Freizeit so tun”, reicht nicht aus! Gleiches gilt für Anfragen “Ich habe eine Frau kennengelernt, habe aber nur ihre Mobiltelefonnummer und möchte wissen, wer sie ist”. Derartige Aufträge kann und wird die Detektei Lentz® nicht ausführen, da nicht auszuschließen ist, dass der potentielle Auftraggeber der Stalker ist, der die Frau dann belästigen möchte.
Wie einfach die Onlinebeauftragung der Detektei Lentz für Express-Ermittlungen funktioniert erfährt man unter http://www.lentz-detektei.de/express-ermittlungen Weitere Informationen zur Arbeitsweise und aktuelle Fallbeispielen der Detektei Lentz sind nachzulesen unter http://www.lentz-detektei.de/

Weitere Meldungen:  Dorfner Gruppe weiter auf Wachstumskurs

Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.

Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Julia Braun
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
julia.braun@lentz.de
http://lentz-detektei.de/

Schreibe einen Kommentar