Geplante Tarifdeckelung bedroht die außerklinische Intensivversorgung – BHK fordert Stopp der geplanten Regelungen
Dresden, 8. Mai 2026 – Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK e.V.) warnt eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisiert der Verband die vorgesehene Deckelung von Vergütungssteigerungen im Bereich des SGB V als “strukturellen Systemfehler” mit gravierenden Folgen für die außerklinische Intensivpflege und auch häusliche Krankenpflege. Zugleich hat der BHK e.V. eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
“Pflegedienste werden gesetzlich verpflichtet, Tariflöhne zu zahlen – gleichzeitig sollen genau diese Löhne künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. Das ist ein politisch verursachter Widerspruch zulasten der Versorgungssicherheit. Das darf nicht zugelassen werden”, erklärt Corinne Ruser, Geschäftsführerin des BHK e.V.
Der Verband erkennt die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich an. “Einsparungen dürfen jedoch nicht zulasten intensivpflegebedürftiger Kinder erfolgen. Besonders betroffen sind Dienste und Einrichtungen der außerklinischen Kinderintensivpflege, die bereits heute unter immensem wirtschaftlichen Druck stehen”, sagt Ruser.
Geplante Vorgaben führen zu massiven Versorgungslücken
Der Gesetzentwurf sieht vor, Vergütungssteigerungen künftig an die im SGB V verankerte Grundlohnrate zu koppeln. Gleichzeitig bleibt die im SGB XI verankerte gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung tariflicher beziehungsweise tarifähnlicher Vergütungen bestehen. Dies führt zwangsläufig zu Finanzierungslücken, die von den Einrichtungen nicht kompensiert werden können.
“Wer einerseits Tariflöhne gesetzlich vorschreibt, ihre Refinanzierung andererseits aber deckelt, gefährdet die Versorgung schwer kranker Menschen direkt”, so Ruser weiter. “Die Folgen sind eindeutig: Versorgungsangebote werden reduziert oder fallen ganz weg, Pflegefachkräfte wandern ab, potenzielle neue Fachkräfte werden abgeschreckt – und bereits bestehende Versorgungslücken wachsen weiter dramatisch an.”
Pflegeeinrichtungen sind bereits an der Belastungsgrenze
Der BHK verweist zudem darauf, dass die außerklinische Kinderintensivpflege bereits seit Jahren unter erheblichen strukturellen Belastungen leidet. Die Folgen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG): steigende Personal- und Sachkosten, für welche die Dienste und Einrichtungen über viele Monate in Vorleistungen gehen müssen, haben viele von ihnen bereits an die Belastungsgrenze gebracht.
Kritik übt der Verband auch am bisherigen Beteiligungsverfahren. “Obwohl die geplanten Regelungen die außerklinische Versorgung unmittelbar betreffen, wurde der BHK als Bundesverband für die Kinderintensivpflege bislang nicht in den politischen Austausch eingebunden”, erklärt Corinne Ruser.
Der BHK e.V. fordert:
– Keine Vergütungsdeckelung in der außerklinischen Intensivpflege und häuslichen Krankenpflege;
– die vollständige Refinanzierung tariflicher bzw. tarifähnlicher Personalkosten und sonstiger tatsächlicher Kosten;
– die Sicherung verlässlicher Versorgungsstrukturen ohne zusätzliche Belastungen für Betroffene und deren Familien;
– die Berücksichtigung der besonderen Strukturen in der außerklinischen Kinderintensivpflege im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
“Die Strukturen in der AKI dürfen nicht kaputtgespart werden”
“Eine stabile Gesundheitsversorgung beginnt dort, wo Menschen versorgt werden: zu Hause, in spezialisierten Wohneinrichtungen und im Alltag der Betroffenen. Diese Strukturen dürfen nicht kaputtgespart werden”, betont Ruser.
Der BHK e.V. kündigt an, den politischen Druck in den kommenden Wochen gemeinsam mit weiteren Verbänden und Akteuren der Pflegebranche deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, die geplanten Regelungen im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten und die Versorgungssicherheit in der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft zu sichern.
Link zum offenen Brief des BHK an Nina Warken: https://www.bhkev.de/pressemitteilungen.html?file=files/theme/upload/Dokumente/2026/BHKeV_Offener%20Brief%20an%20die%20Bundesministerin%20f%C3%BCr%20Gesundheit%20-%20Referentenentwurf%20eines%20GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz%20vom%2016.%20April%202026.pdf
Der BHK ist der Verband für Einrichtungen und Dienste der ambulanten sowie außerklinischen teilstationären und stationären Kinderkrankenpflege sowie der sonstigen Einrichtungen und Dienste, die Kinder und Jugendliche mit chronischen, schweren und schwersten Erkrankungen und Behinderungen ambulant, außerklinisch teilstationär und stationär versorgen und betreuen. Er wurde 1998 in Frankfurt a. Main gegründet. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Dresden.
Der Verband ist der berufliche, politische und soziale Interessenvertreter seiner Mitglieder in Gesetzgebungsverfahren, gegenüber Kostenträgern und sonstigen Entscheidungsträgern sowie gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. Der BHK nimmt die Interessen der ambulanten Dienste sowie teilstationären und stationären Einrichtungen auf Bundesebene und auf Landesebene wahr und setzt sich für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen sowie ihrer Familien und sonstigen Bezugspersonen ein.
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