Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. warnt vor zusätzlichen Belastungen für chronisch kranke Menschen und Krebspatient:innen

GKV-Stabilisierung darf nicht zu Lasten von Patient:innen gehen

Bonn, den 25.06.2026 – Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV) sieht die Notwendigkeit, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt aus Sicht der Krebs-Selbsthilfe jedoch an mehreren Stellen falsche Schwerpunkte. Eine nachhaltige Stabilisierung darf nicht über zusätzliche finanzielle Belastungen von Patient:innen, chronisch kranken Menschen – dazu zählen auch einige an Krebs erkrankte Menschen – und ihren Familien erfolgen.

Soziale Sicherheit, Behandlungserfolge und Teilhabe nicht gefährden

„Menschen mit Krebs sind häufig über Monate oder Jahre auf eine verlässliche medizinische Versorgung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Rehabilitation, Krankengeld, Nachsorge und psychosoziale Unterstützung angewiesen. Wer hier Zuzahlungen erhöht oder Leistungen faktisch erschwert, gefährdet nicht nur soziale Sicherheit, sondern auch Behandlungserfolg und Teilhabe“, erklärt Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des HKSH-BV.

Gesetzliche Krankenversicherung von versicherungsfremden Aufgaben befreien

Das HKSH-BV unterstützt das Ziel stabiler Beitragssätze. Zugleich fordert der Verband, die Ursachen der Finanzierungslücken ehrlich zu benennen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin Aufgaben mitfinanzieren muss, die eigentlich aus Steuermitteln zu tragen sind. Dazu gehören insbesondere die nicht kostendeckenden Beiträge für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger:innen. Diese Finanzierungslast darf nicht einseitig den gesetzlich Versicherten aufgebürdet werden.

„Die Stabilisierung der GKV darf nicht dadurch erkauft werden, dass Patientinnen und Patienten tiefer in die Tasche greifen müssen. Der Staat muss seine Finanzierungsverantwortung wahrnehmen, bevor chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und Krebspatient:innen zusätzlich belastet werden“, so Kerek-Bodden.

Finanzielle Belastungen nicht weiter erhöhen

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Besonders kritisch bewertet das HKSH-BV die geplante Erhöhung von Zuzahlungen. Schon heute stellen Eigenanteile, Aufzahlungen, Fahrtkosten, Verdienstausfälle und weitere krankheitsbedingte Ausgaben für viele Krebspatient:innen eine erhebliche Belastung dar. Weitere Zuzahlungen erhöhen das Risiko, dass notwendige Leistungen verzögert, reduziert oder aus finanziellen Gründen vermieden werden. Das widerspricht einer präventiven, bedarfsgerechten und solidarischen Gesundheitsversorgung. Positiv ist, dass Überforderungsklauseln, insbesondere die Chroniker-Regelung, erhalten bleiben sollen. Sie müssen jedoch konsequent weiterentwickelt werden, etwa indem tatsächliche Aufzahlungen im Hilfsmittelbereich stärker berücksichtigt werden.

Kritisch sieht das HKSH-BV auch zusätzliche Belastungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten. Gerade in Haushalten von Menschen mit chronischer Erkrankung oder Krebs sind Erwerbsbiografien häufig unterbrochen, reduziert oder durch Pflege- und Unterstützungsaufgaben geprägt. Eine zusätzliche Beitragspflicht kann dann Familien treffen, die durch Krankheit ohnehin finanziell und organisatorisch stark belastet sind. Die vorgesehenen Ausnahmen für pflegende Angehörige, Eltern kleiner oder behinderter Kinder, Rentner:innen und Menschen mit Erwerbsminderungsrente sind richtig. Darüber hinaus sollten aber auch Menschen mit chronischer Erkrankung oder Schwerbehinderung konsequent geschützt werden.

Ausdrücklich begrüßt das HKSH-BV, dass im Gesetzentwurf vorgesehene Kürzungen beim Krankengeld gegenüber früheren Überlegungen zurückgenommen wurden. Für viele Krebspatient:innen ist Krankengeld eine existenzsichernde Leistung. Eine Absenkung würde Betroffene in einer ohnehin vulnerablen Phase zusätzlich belasten. Zugleich warnt der Verband davor, das Krankengeldmanagement zu stark auf Kontrolle und Missbrauchsvermeidung auszurichten. Menschen mit Krebs und anderen schweren Erkrankungen brauchen Vertrauen, Unterstützung beim Wiedereinstieg und soziale Sicherheit – keinen zusätzlichen Rechtfertigungsdruck.

Optionales Zweitmeinungsverfahren ist zielführender

Beim Zweitmeinungsverfahren unterstützt das HKSH-BV ausdrücklich freiwillige, gut informierte Zweitmeinungen. Diese können Patient:innen helfen, unnötige Eingriffe zu vermeiden und Entscheidungen besser abzuwägen. Ein faktisch verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren, das über Abrechnungsverbote Druck erzeugt, lehnt der Verband jedoch ab. Gerade bei langen Wartezeiten auf Facharzttermine kann eine solche Pflicht zu Verzögerungen, Verunsicherung und zusätzlicher Belastung führen. Stattdessen müssen Ärzt:innen verpflichtet werden, Patient:innen verständlich, rechtzeitig und barrierefrei über das Recht auf Zweitmeinung sowie über Entscheidungshilfen zu informieren.

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Keine Beschränkungen bei Hilfsmitteln und Zahnersatz

Auch die geplanten Festbeträge bei Hilfsmitteln sieht das HKSH-BV mit großer Sorge. Hilfsmittel sind für viele chronisch kranke und behinderte Menschen keine austauschbaren Standardprodukte, sondern Voraussetzung für Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität. Eine pauschale Begrenzung darf nicht dazu führen, dass Betroffene auf ungeeignete Lösungen verwiesen werden oder notwendige Mehrkosten selbst tragen müssen. Maßstab muss eine bedarfsdeckende und qualitätsgesicherte Versorgung bleiben.

Die vorgesehene Absenkung des Festzuschusses zum Zahnersatz lehnt das HKSH-BV ebenfalls ab. Zahngesundheit ist Teil der allgemeinen Gesundheit. Gerade krebskranke Menschen können durch Erkrankung oder Therapiefolgen ein erhöhtes Risiko für Zahnprobleme haben. Höhere Eigenanteile würden gesundheitliche Ungleichheiten verstärken und könnten dazu führen, dass notwendige Behandlungen aufgeschoben werden.

Zentrale Forderungen des HKSH-BV

Das HKSH-BV fordert die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf patientenorientiert nachzubessern. Notwendig sind insbesondere:

– keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für chronisch kranke Menschen und Krebspatient:innen,
– Erhalt und Weiterentwicklung der Chroniker-Regelung,
– keine Erhöhung von Zuzahlungen zulasten vulnerabler Patientengruppen,
– Schutz von Krankengeld als existenzsichernde Leistung,
– freiwillige, gut informierte und barrierefreie Zweitmeinungsverfahren statt faktischer Verpflichtung,
– bedarfsdeckende Hilfsmittelversorgung ohne unzumutbare Eigenanteile,
– keine Absenkung des Festzuschusses beim Zahnersatz,
– angemessene Finanzierung staatlicher Aufgaben aus Steuermitteln,
– strukturelle Reformen, bessere Prävention, Digitalisierung und
– Koordination statt einseitiger Belastung der Versicherten
„Eine solidarische Krankenversicherung muss gerade dann verlässlich
sein, wenn Menschen schwer erkranken. Krebspatient:innen brauchen Zugang,
Orientierung und finanzielle Sicherheit. Beitragssatzstabilität darf nicht
bedeuten, Patient:innen neue Hürden in den Weg zu legen“, so Kerek-Bodden

Das Haus der Krebs-Selbsthilfe-Bundesverband e. V. (HKSH-BV) wurde 2015 gegründet und vereint zwölf bundesweit unabhängig organisierte Krebs-Selbsthilfeverbände mit etwa 1.500 Selbsthilfegruppen. Sie decken die Krebserkrankungen von rund 85 Prozent der ca. 4,8 Millionen Betroffenen in Deutschland ab. Der Bundesverband und seine Mitgliedsverbände geben den an Krebs Erkrankten, den Menschen mit einer erblichen Veranlagung für eine Krebserkrankungen und den Angehörigen eine Stimme. Sie engagieren sich für die Umsetzung ihrer Interessen.
Das HKSH-BV ist gemeinnützig und wird umfassend von der Stiftung Deutsche Krebshilfe gefördert, unter deren Schirmherrschaft sie steht. Es ist unabhängig von Interessen und finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und anderer Wirtschaftsunternehmen des Gesundheitswesens.

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