(pd-f/hdk) Die sogenannten S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die ihre Piloten bis 45 km/h beim Pedalieren unterstützen. Das macht sie juristisch zum Kraftfahrzeug – mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Mechaniker und auch Nutzer, wie der pressedienst-fahrrad detailliert beleuchtet.
Achtung: Dieser Artikel bezieht sich auf die bis Ende 2017 gültige EU-Verordnung 2004/24. Ab 2018 gilt die Verordnung 168/2013.
Begriffsklärung und Abgrenzung
Fast alle E-Bikes sind sogenannte Pedelecs, die mit maximal 250 Watt Nenndauerleistung bis höchstens 25 km/h beim Treten unterstützen und rechtlich Fahrrädern gleichgestellt sind. Vor allem bei Pendlern werden inzwischen aber auch S-Pedelecs immer beliebter, die maximal 500 Watt Nenndauerleistung aufweisen und bis 45 km/h schieben. Das macht sie ideal als Autoersatz auch auf längeren Arbeitswegen. 2015 hatten S-Pedelecs einen Anteil von rund zwei Prozent an allen verkauften Elektrorädern. Somit wurden ca. 11.000 neue S-Pedelecs gekauft – in etwa so viele wie neue E-Autos. Während sie von außen noch sehr nach Fahrrad aussehen, sind sie verkehrsrechtlich allerdings Leichtkrafträder (Klasse L1e bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern), was sie deutlich vom Fahrrad unterscheidet: “Man braucht in Deutschland einen Helm, ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis. Man darf innerorts nicht auf den Radweg – und kann auch nicht mehr mal eben etwas daran umbauen”, fasst Anja Knaus vom schweizerischen Pedelec-Pionier Flyer zusammen. Den physikalischen Hintergrund beschreibt Gerhard Kobus vom TÜV Nord so: “Bei einer Verdopplung der Geschwindigkeit vervierfacht sich die Bewegungsenergie des Fahrrads – darum muss ein Fahrzeug natürlich für die beabsichtigte höhere Geschwindigkeit ausgelegt sein.” Das bloße Gewicht des Fahrzeugs spielt hierbei übrigens eine weitaus kleinere Rolle, als man gemeinhin glauben würde.
Bauliches
Rein äußerlich erkennt man zweirädrige S-Pedelecs am Rückspiegel und gelben Seitenrückstrahlern, die meist an der Gabel angebracht sind. “Zudem braucht das Rad ein Versicherungskennzeichen. Seit 2015 muss es an neu zugelassenen Rädern auch beleuchtet sein”, konkretisiert Sebastian Göttling vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller. Auch ein Seitenständer ist bei S-Pedelecs vorgeschrieben, muss aber nicht mehr von selbst einklappen wie beim Motorrad.
Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine EG-Typgenehmigung einholen oder eine Einzelbetriebserlaubnis für ein bestimmtes Fahrzeug nachweisen, wofür dieses von einem Technischen Dienst oder anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, Dekra) begutachtet werden muss. Hat ein S-Pedelec die Typgenehmigung einmal erhalten, darf es in der EG beliebig oft in den Handel kommen. “Aus der erteilten Betriebserlaubnis, ob im Einzelfall oder durch die Typgenehmigung, resultiert jedoch, dass man ein S-Pedelec nicht einfach baulich verändern darf”, warnt Marijke van Dijk vom niederländischen Hersteller Koga. Ist etwa ein Reifen verschlissen oder ein Bremshebel verbogen, muss er durch ein gleiches Bauteil ersetzt werden. Ein anderes Teil müsste ausdrücklich den in der Betriebserlaubnis (BE) aufgeführten Teilen entsprechen. Wenn man ein S-Pedelec davon abweichend ausstattet, muss es dem Technischen Dienst vorgeführt werden, bevor es wieder auf die Straße darf.
Für den Endverbraucher heißt das: Vorbei ist die Zeit des Selberschraubens – zumindest weitestgehend. Im Typenblatt des Fahrzeugs (dem sogenannten CoC-Papier, vergleichbar mit dem Kraftfahrzeugschein) ist beispielsweise festgehalten, welchen Spielraum man bei der Anpassung von Lenker und Lenkervorbau hat. “Wir haben einen verstellbaren Vorbau in die EG-Typgenehmigung aufgenommen, damit die ergonomische Anpassung des Rades vor und nach dem Kauf einfacher wird,” beschreibt Sabine Kolmer vom Darmstädter Hersteller Riese & Müller einen möglichen Ausweg. Die Dimension der Reifen ist konkret im CoC-Papier festgeschrieben. “Wenn man Reifen wechseln will, findet man dort die in Frage kommenden Breiten. Außerdem benötigte der zu montierende Reifen eine ECE-R75 genannte Zulassung, um an einem S-Pedelec verbaut zu werden”, erklärt Rene Marks, Produktmanager bei Schwalbe. Auf den Verschleiß des Profils müsse man ebenfalls achten: Eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter ist Pflicht.
“Zum Verständnis beim etwaigen Austausch von Bauteilen am S-Pedelec gilt immer der Grundsatz: gleicher Art und Güte!”, verdeutlicht Ulf-Christian Blume, Jurist und Unternehmensberater in der Radbranche ( www.lbu-beratung.de). So darf man den persönlichen Vorlieben entsprechend etwa Griffe, Sattel und Pedale ändern – solange man vergleichbare Teile verwendet. Schraubgriffe dürfen nicht durch eventuell rutschende Gummigriffe ersetzt werden, Sättel mit Stahlgestell nicht durch Carbonsättel und gummierte Plattformpedale nicht durch Klickpedale, zumal letztere selten über die von der StVZO vorgeschriebenen Rückstrahler verfügen. Alles andere, was die Abmessungen des Rads verändert, ist ohne Eintragung tabu, wie etwa die beliebten Lenkerhörnchen. “Wir reden hier eben nicht mehr über das Fahrrad, sondern befinden uns im Kraftfahrzeugzulassungsrecht: Man kann alles ändern, aber nur in Absprache mit dem TÜV – wie beim Auto”, so Blume weiter.
Aufgrund der Spezifikation des Antriebs (Motor, Ritzel, Schaltung und Sensorik) ist außerdem eine Übersetzung vorgegeben, die man nicht ändern darf. Eine kürzere, also leichtere Übersetzung ist möglich, aber eintragungspflichtig. Bezüglich der einzelnen Schaltkomponenten braucht es keine Herstellervorgaben, etwa bei Schalthebeln und Schaltwerken. Veränderungen der Bremskomponenten hingegen sind grundsätzlich abnahmepflichtig. Verschlissene Bremsbeläge darf man eigenverantwortlich durch gleichartige wechseln – der Tausch muss aber einer eventuellen Prüfung durch den Fachhandel oder Behörden standhalten. “Es braucht schon einen versierten Hobbyschrauber, um sich mit Bremssystemen auseinanderzusetzen”, schränkt Tobias Erhard vom Komponentenhersteller Sram ein. “Im Zweifel sollte das immer eine Fachwerkstatt übernehmen. Bei S-Pedelecs ist überdies zu beachten: Der Bremshebel muss ein Kugelende aufweisen, wie Motorradbremshebel auch. Ein Tuning auf kürzere MTB-Bremshebel etwa könnte bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt werden”, so Erhard weiter.
“Als Richtschnur gilt dabei immer die Zulassung des Fahrzeugs”, fasst Branchenjurist Blume zusammen. “Ab 2016 neu zugelassene Fahrzeuge brauchen z. B. ein Bremslicht, ältere S-Pedelecs nicht. Alles was vorher dran war, muss auch wieder dran.”
Rechtliches im Alltag
Vielen rechtlichen Vorschriften für die Fahrzeugklasse S-Pedelec liegt die sogenannte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zugrunde.
Aufgrund des bei dieser Fahrzeuggattung einmaligen Hybridantriebs Mensch/Elektromotor ergibt sich an diesem Punkt aber eine Unschärfe, denn die bbH wird unterschiedlich ausgelegt. Für die prüfenden Technischen Dienste zählt 2017 noch die EG-Verordnung 2004/24, welche die bbH als allein aus der Motorkraft resultierende Maximalgeschwindigkeit festlegt, wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch. Beim S-Pedelec heißt das Anfahrhilfe, wird per Knopfdruck gesteuert und liegt je nach Modell (laut Typgenehmigung bzw. Einzelabnahme) bei 15 bis 24 km/h. Das Bundesverkehrsministerium ließ zwischendurch verlautbaren, dass die bbH hingegen als Punkt der Abschaltung der Motorunterstützung zu betrachten sei, demnach 45 km/h. “Das ist ganz klar eine Grauzone, die wir als ZIV klären wollen”, sagt Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbandes e. V.. “In den Papieren der schnellen E-Bikes (S-Pedelecs) ist zum Teil als bbH ein Wert unterhalb 25 km/h eingetragen. Dass der Elektromotor beim Pedalieren bis 45 km/h unterstützt, ist unter den Anmerkungen des CoC-Papiers festgehalten. Bei einer etwaigen Verkehrskontrolle richten sich die Beamten nach der Angabe der bbH. Eine Auslegung des Ministeriums ändert jedoch noch kein Gesetz.” Dass S-Pedelec-Fahrer theoretisch auch über 45 km/h hinaus pedalieren können, fällt ebenfalls nicht ins Gewicht.
Aus der bbH resultiert laut § 21a Abs. 2 StVO die Pflicht, einen “geeigneten Schutzhelm” zu tragen. “Ob ein Radhelm oder ein Motorradhelm geeigneter ist, steht dort nicht genauer”, weiß Torsten Mendel, Sicherheitsexperte bei Abus. “Experten empfehlen durch die Reihe den Fahrradhelm. Denn auf dem S-Pedelec bewegt man sich viel aktiver als auf dem Motorrad – da wäre der Motorradhelm einfach zu schwer und warm”, schildert Ulf-Christian Blume. Schon auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag 2012 in Goslar waren sich die Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Polizei und Verbänden einig, dass ein Motorrad-Integralhelm als nicht geeignet angesehen werden kann, wie Blume direkt von der Tagung berichtete. Zwischenzeitlich zeichnet sich ab, dass eine neue Helmgattung speziell für S-Pedelecs auf den Markt kommen wird. In den Niederlanden ist der kurz “E45-Helm” genannte Kopfschutz auch im Verkehrsgesetz schon Realität und wird über die nationale Norm NTA 8776 definiert: Er bietet mehr Schutz als ein Fahrradhelm, ist aber kaum schwerer und beeinträchtigt das Hörvermögen seines Trägers im Verkehr nicht.
“Pedelecs sind ja sehr beliebte Familienmobile. Das S-Pedelec jedoch ist ausdrücklich nicht zur Verwendung mit einem Kinderanhänger freigegeben – wie ja auch andere Kraftfahrzeuge keine Personen in Anhängern befördern dürfen”, erklärt Anne Schmidt vom Anhängerhersteller Croozer. Ein Kindersitz wäre demnach erlaubt, wenn erstens der Sitz als solcher zugelassen ist und zweitens die entsprechende Anzahl der Sitze des Fahrzeugs in der Typgenehmigung festgeschrieben ist. Dafür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung von einer Zulassungsstelle – wie sie etwa für das schnelle Lastenrad “Load HS” von Riese & Müller vorliegt, das mit Kindersitz in der Ladefläche erhältlich ist. Auch “ein Lastenanhänger ließe sich theoretisch zwar am schnellen E-Bike verwenden. Nur muss zum einen die Kupplung “in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein”, wie es so schön heißt”, so Anne Schmidt weiter. Faktisch gebe es derzeit aber keine für S-Pedelecs zugelassenen Kupplungen. “Zum anderen müsste der Anhänger über die “spezifischen Beleuchtungselemente” verfügen”, so Schmidt.
Wie Motorräder müssen S-Pedelecs permanent mit Licht fahren. Außerdem gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, bedingt durch die Führerscheinpflicht (Klasse AM). Dieser ist im Autoführerschein (Fahrerlaubnisklasse B, vormals 3) enthalten. Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen. Ausnahmen bilden zudem die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In einem Modellprojekt dürfen hier bis Ende April 2018 bereits 15-Jährige den Führerschein der Klasse AM erwerben.
Als Leichtkrafträder benötigen S-Pedelecs das Versicherungskennzeichen, das man vom Moped und Roller kennt: drei Ziffern, drei Buchstaben und jedes Jahr eine neue Farbe. Für S-Pedelecs hat das einen finanziell sehr interessanten Aspekt: In der Leistung der vorgeschriebenen Versicherung ist neben Unfallschäden auch der Diebstahl des Fahrzeugs abgedeckt – für ab etwa 50 Euro jährlich und Fahrzeugpreisen ab etwa 3.000 Euro ist das ein im Gegensatz zu Fahrradversicherungen ziemlich günstiger Posten.
Schlussendlich ändert sich übrigens auch die Promillegrenze. Während man mit dem Fahrrad bis 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration fahren darf, gilt beim S-Pedelec wie bei Auto oder Motorrad die Grenze von 0,5 Promille.
Umdenken in Sachen Streckengestaltung
“Die in Deutschland vorhandene Infrastruktur ist vornehmlich für Autos ausgelegt und selbst dort, wo etwas für den Radverkehr getan wird, profitiert man als Fahrer eines S-Pedelecs nicht davon”, erklärt Andreas Hombach vom Stadtmöblierer WSM. Viele mit dem Fahrrad übliche Abkürzungen darf man mit dem schnellen E-Rad nicht nutzen – für routinierte Radler keine einfache Sache. So sind zum Beispiel in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen zu umfahren, auch gilt das “Durchfahrt verboten”-Schild (roter Kreis auf weißem Grund, StVO-Schild 250) an Feld-, Wirtschafts-, Wald- und Parkwegen für S-Pedelecs ebenso wie für Autos. Selbst mit ausgeschaltetem Motor dürfen sie dort nicht bewegt werden. Innerorts dürfen S-Pedelecs grundsätzlich nicht auf dem Radweg fahren, was durchaus für Verwirrung anderer Verkehrsteilnehmer sorgen kann. Außerorts allerdings dürfen S-Pedelecs den Radweg benutzen, müssen es aber nicht. Paul Hollants vom Liegeradhersteller HP Velotechnik begrüßt diese Regelung ausdrücklich: “Die Verkehrssicherheit wird gestärkt, wenn die Fahrer von S-Pedelecs außerorts z. B. neben Bundesstraßen Radwege mitbenutzen dürfen, statt dem viel schnelleren Autoverkehr ausgesetzt zu werden. Dabei ist eine verkehrsgerechte Geschwindigkeitsanpassung und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer selbstverständlich geboten.” Von dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmen: 1. Fahrzeuge, die per Motorkraft alleine, d. h. ohne Mittreten, schneller als 25 km/h fahren, müssen auch außerorts immer auf die Straße. 2. Alle S-Pedelecs müssen auf der Straße fahren, wenn ein Zusatzschild “Keine Mofas!” angebracht wurde.
“Das Radwegverbot für S-Pedelecs ist in meinen Augen der Hauptgrund für das geringe Wachstum dieser Fahrzeuggattung”, vertieft Markus Riese, Geschäftsführer von Riese & Müller. “Dabei bieten die 45-km/h-Räder eine echte Chance, Pendler vom Auto aufs Zweirad zu bekommen. Natürlich dürfen S-Pedelecs auf innerstädtischen Radwegen dann nicht 45 fahren, das kann man aber über eine Geschwindigkeitsbeschränkung regeln. S-Pedelecs haben hierfür einen Tacho, die Fahrer einen Führerschein und im Übrigen fahren auch Sportradler auf dem Radweg nicht so schnell wie sie könnten.”
Umdenken in der Industrie
Das S-Pedelec hat der gesamten Fahrradbranche einen kräftigen Evolutionsschritt beschert. “S-Pedelec-Hersteller sind einem Qualitätsmanagement verpflichtet – was sich automatisch auf ihre restliche Palette auswirkt”, weiß Branchenjurist Blume. Aber auch in den Fachwerkstätten muss umgedacht und weitergebildet werden. Verständlich, dass einige Händler das ablehnen. Ein auf E-Bikes spezialisiertes Geschäft dürfte einen Vorsprung an Modellen und Knowhow haben.
Internationales
“Obacht beim Urlaub mit dem S-Pedelec!”, gibt Anja Knaus von Flyer zu bedenken. Auch innerhalb der EU gehen die geltenden Vorschriften teils stark auseinander. Man darf zwar mit einem deutschen Versicherungskennzeichen im Ausland fahren, muss sich aber zwingend an die dort geltenden Bestimmungen halten, was etwa Wegenutzung und Helmpflicht betrifft. Vorherige Recherche ist also unumgänglich!
Fazit
Die schnellen E-Räder werden immer beliebter und ersetzen vor allem bei Pendlern oft das Auto, erhöhen sie doch den Aktionsradius signifikant. “Schnelle Elektroräder helfen, die noch große Lücke in der Individualmobilität zwischen Fahrrädern und Autos zu schließen”, ist sich HP Velotechniks Paul Hollants sicher, dessen Firma immerhin ein Achtel aller motorisierten Liegedreiräder in der 45-km/h-Variante verkauft.
Letztlich erfordert das S-Pedelec ein deutliches Umdenken – auf allen Seiten.
Der Gesetzgeber muss dringend die Grauzone für diese Fahrzeuge abschaffen und insbesondere die legalen Vorgaben an die Nutzungsrealität auf den Straßen anpassen.
Im Alltag müssen sich alle Verkehrsteilnehmer daran gewöhnen, dass nicht mehr nur Rennradfahrer schnell unterwegs sind: “Ein S-Pedelec sieht wie ein Fahrrad aus. Will man es aus Gewohnheit überholen, fährt man im Ort schnell mal 70”, so Andreas Hombach.
Für S-Pedelec-Fahrer wird plötzlich das Stichwort “angepasste Geschwindigkeit” viel wichtiger als auf dem Fahrrad: Man fährt nicht mehr immer so schnell wie man gerade kann. In Kurven auftretende Kräfte oder Bremswege heißt es neu zu bewerten. Es ist also ratsam, nur als versierter Radfahrer auf das S-Pedelec zu steigen und/oder ein Fahrtechnikseminar zu besuchen – und dann noch aufmerksamer unterwegs zu sein als mit dem Fahrrad.
Der pressedienst-fahrrad hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem guten Fahrrad und dessen Anwendung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr…
Kontakt
pressedienst-fahrrad GmbH
Gunnar Fehlau
Ortelsburgerstr. 7
37083 Göttingen
0551-9003377-0
bb@pd-f.de
http://www.pd-f.de