Sven Axel Dubitscher

Email

Gutachten_900x900.png

Zigtausend Patienten und Patientinnen lassen ärztliche
Behandlungsfehler gutachterlich prüfen

Hamburg, 04.09.2026 – Tausende Patientinnen und Patienten lassen jedes Jahr prüfen, ob ihnen durch eine medizinische Behandlung ein Schaden entstanden ist. Allein der Medizinische Dienst hat 2025 bundesweit 11.735 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In 3.098 Fällen wurde ein Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt; in 2.700 Fällen war der Fehler nach den Gutachtern ursächlich für den entstandenen Schaden.

Auch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bearbeiten jährlich rund 10.000 vermutete Arzthaftungsfälle. Ihre bundesweite Statistik erfasst unter anderem Antrags- und Erledigungszahlen sowie festgestellte Behandlungsfehler.

„Der Patient steht einem hochkomplexen System gegenüber“
„Ein Patient, der nach einer Behandlung mit einem möglicherweise dauerhaften Gesundheitsschaden konfrontiert ist, steht häufig einem hochkomplexen System gegenüber. Es geht um medizinische Zusammenhänge, Behandlungsdokumentation, Gutachten, Haftungsfragen und nicht zuletzt um die Frage, wie ein medizinischer Fehler juristisch bewiesen werden kann“, sagt Dubitscher.

Dabei sei die Feststellung eines Behandlungsfehlers nur ein Teil der rechtlichen Prüfung. Entscheidend sei insbesondere, ob der Fehler für den eingetretenen Gesundheitsschaden ursächlich war. Die Zahlen des Medizinischen Dienstes verdeutlichen diese Unterscheidung: Von den 11.735 im Jahr 2025 begutachteten Verdachtsfällen wurde in 3.098 Fällen ein Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt. In 2.700 Fällen konnte zudem die Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden festgestellt werden.

Zahl der Verdachtsfälle bleibt auf hohem Niveau

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass es sich nicht um ein vorübergehendes Phänomen handelt. Der Medizinische Dienst begutachtete 2024 insgesamt 12.304 Verdachtsfälle und 2023 12.438 Fälle. Die Zahl bewegt sich damit seit Jahren auf einem hohen Niveau. Die Statistik ist allerdings ausdrücklich nicht mit der tatsächlichen Zahl aller Behandlungsfehler gleichzusetzen. Sie erfasst die Fälle, in denen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt ist. Auch die Bundesärztekammer weist darauf hin, dass ihre Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nur die dort bearbeiteten Verfahren abbildet.Gerade diese Einschränkung sei wichtig, sagt Dubitscher: „Statistiken über begutachtete Fälle können nicht beantworten, wie viele Behandlungsfehler tatsächlich vorkommen. Sie zeigen aber sehr deutlich, dass jedes Jahr eine erhebliche Zahl von Menschen einen konkreten Anlass sieht, die Qualität ihrer medizinischen Behandlung überprüfen zu lassen.“

Weitere Meldungen:  Privatpatient im Krankenhaus

Zwischen medizinischem Fortschritt und wachsendem Druck
Für Dubitscher stellt sich deshalb auch die Frage nach den Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung. Wirtschaftlicher Druck, Personalmangel, zunehmende Dokumentationsanforderungen und die fortschreitende Digitalisierung verändern den Arbeitsalltag in Krankenhäusern und Arztpraxen.

„Ärztinnen und Ärzte arbeiten unter enormem Druck. Das rechtfertigt keinen Behandlungsfehler – aber wir müssen darüber sprechen, unter welchen Bedingungen Fehler entstehen und wie sie verhindert werden können“, so Dubitscher.

Auch die Bundesärztekammer betont die Bedeutung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für die Fehleranalyse und Qualitätssicherung. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Fehlerursachen zu erkennen und aus ihnen für die medizinische Versorgung zu lernen.

Patientenanwälte als unabhängige Interessenvertreter
Eine wichtige Funktion kommt nach Ansicht von Dubitscher der spezialisierten Patientenvertretung zu. „Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen leisten einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Klärung. Sie ersetzen aber nicht die individuelle Interessenvertretung des Patienten. Ein Patient braucht jemanden, der ausschließlich seine Interessen verfolgt und die medizinischen Erkenntnisse in eine haftungsrechtliche Strategie übersetzt.“

Die Bundesärztekammer selbst weist darauf hin, dass Patientinnen und Patienten einen
Behandlungsfehlervorwurf sowohl durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ihrer Wahl als auch durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern überprüfen lassen können. Dabei können sich beide Wege ergänzen. Ein außergerichtliches Gutachten kann eine wichtige Grundlage für die weitere Anspruchsdurchsetzung bilden. Gleichzeitig muss geprüft werden, welche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen und wie diese gegenüber dem behandelnden Arzt, Krankenhaus oder Haftpflichtversicherer durchgesetzt werden können.

Auszeichnung als Top-Anwalt für Medizinrecht
Die Bedeutung einer spezialisierten rechtlichen Beratung wird auch durch die aktuelle Auszeichnung von Rechtsanwalt Sven Dubitscher unterstrichen. Der Fachanwalt für Medizinrecht wurde sowohl von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als auch von der WirtschaftsWoche und zuletzt am 28.08.2026 auch von der Zeitschrift FOCUS als Top-Anwalt im Bereich Arzthaftung auf Patientenseite ausgezeichnet.

Weitere Meldungen:  Vita Biosa Probiotic - das pure Leben

Dubitscher vertritt Patientinnen und Patienten in Fragen des Arzthaftungsrechts im norddeutschen Raum, insbesondere bei dem Verdacht auf Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und fehlerhafte Diagnosen.„Eine Auszeichnung ist für mich vor allem Anerkennung und Ansporn. Entscheidend bleibt, dass Patienten nach einem möglicherweise folgenschweren Behandlungsfehler einen kompetenten Ansprechpartner haben und ihre Rechte nicht allein durchsetzen müssen“, sagt Dubitscher.

Über Rechtsanwalt Dubitscher
Rechtsanwalt Dubitscher mit Sitz in Hamburg ist auf Medizinrecht und Patientenrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Sven Dubitscher ist Fachanwalt für Medizinrecht und berät und vertritt Patienten im norddeutschen Raum bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen nach vermuteten Behandlungsfehlern.
Weitere Informationen: www.dubitscher.de

Pressekontakt: Sven Dubitscher, 040/18083792