EuGH und BGH bestätigen!

Widerruf von Immobilien-Krediten möglich!

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Widerruf von Immobilien-Kreditverträgen möglich!

EuGH und BGH bestätigen!

EuGH und BGH bestätigen: Immobilien-Kredite sind doch widerrufbar!

Lange haben Gerichte entschieden, dass Verbraucher nicht das Recht haben, einen Kreditvertrag auch noch lange Zeit nach dem Abschluss zu widerrufen.

Nunmehr hat zunächst der EuGH am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in Deutschland sehr wohl einen hohen Stellenwert haben und der Widerruf eines abgeschlossenen Kreditvertrages noch lange Zeit nach dem Abschluss möglich ist, wenn die Widerrufsinformation Fehler aufweist. Diesen Ausführungen ist nunmehr auch der BGH in seinen aktuellen Entscheidungen aus dem Oktober 2020 gefolgt. Das bedeutet, dass deshalb auch die untergeordneten Gerichte sich nach diesen Entscheidungen zu richten haben.

Wenn Sie einen Kreditvertrag als Verbraucher abgeschlossen haben und diesen rückgängig machen wollen, haben Sie derzeit die Möglichkeit hierzu, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft ist.

Da eine Motivationskontrolle rechtlich nicht vorgesehen ist und bei einem Widerruf kein Grund angegeben werden muss, sind Ihre Beweggründe dabei unerheblich (Sie wollen sich von dem Kredit lösen, da Sie den Zinssatz für unangemessen halten, Sie woanders bessere Konditionen erhalten, sich getrennt haben, kein Interesse mehr haben u.s.w.)

Sollten Sie als Verbraucher einen Kreditvertrag eingegangen sein (z.B. für ein Auto oder eine Immobilie) oder aber nicht nur ein Darlehensvertrag abgeschlossen, sondern auch einen Leasingvertrag bedienen müssen, haben Sie möglicherweise das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen.

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten bei Interesse prüfen!

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