Einkommensteuererklärung Deutschland – Richtigstellung eines Steuerirrtums

(NL/6688583306) Wenn einmal eine Steuererklärung abgegeben wird, muss immer wieder eine Steuererklärung abgegeben werden !

Falsch !

Es wird unterschieden zwischen der Antragsveranlagung und der Pflichtveranlagung !

Arbeitnehmer können rückwirkend für 4 Jahre eine Antragsveranlagung einreichen, d.h. in 2013 noch für die Jahre ab 2009. Eine Berechnung lohnt sich in jedem Fall.

Haben Sie etwa zu viel Lohnsteuer bezahlt?
Zum Beispiel:
* weil Sie nicht während des ganzen Jahres in einem Dienstverhältnis gestanden haben,
* weil für Sie und Ihren Ehegatten jeweils eine Steuerkarte mit der Steuerklasse IV
ausgestellt worden ist,
* weil Sie Aufwendungen haben, die Sie wegen der Antragsgrenze im Ermäßigungsverfahren
nicht geltend machen konnten oder
* weil für Sie anstelle des Kindergeldes der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Betracht kommen,
dann lassen Sie bitte für das abgelaufene Jahr beim Finanzamt die Veranlagung
zur Einkommensteuer beantragen.

Steuererstattungen von bis zu 1.000,- pro Jahr sind dann keine Seltenheit – lassen Sie sich helfen !

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Kontakt:

Steffen Reum
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