Wie eine Pressemitteilung für CBD-Produkte rechtssicher und korrekt verfasst wird – Aufbau, Formulierungen und häufige Fehler im Überblick.

Wer eine Pressemitteilung für CBD-Produkte aufsetzt, bewegt sich in einem rechtlich sensiblen Bereich. Gesundheitsbezogene Aussagen, ungeklärte Zulassungsfragen und uneinheitliche Regelungen auf EU-Ebene machen es schwierig, souverän und gleichzeitig regelkonform zu kommunizieren. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema Pressemitteilung für CBD-Produkte strukturiert anzugehen: mit klarem Aufbau, geprüften Formulierungen und einem genauen Verständnis der rechtlichen Grenzen. Hersteller, Händler und PR-Verantwortliche, die Redaktionen ansprechen wollen, müssen wissen, welche Aussagen zulässig sind, welche Begriffe Risiken bergen und wie sich ein professioneller Text von einem problematischen unterscheidet. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Aspekte, vom Aufbau über die Formulierungsstrategie bis hin zu den häufigsten Fehlern, die Unternehmen in der CBD-Kommunikation begehen.
Was eine Pressemitteilung zu CBD-Produkten leisten muss
CBD-Produkte haben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Markt aufgebaut. Ob Öle, Kapseln, Kosmetika oder pflanzliche Rohformen, die Produktvielfalt ist groß. Ebenso groß ist die Bandbreite an Kommunikationsstrategien, die Unternehmen einsetzen. Nicht alle davon halten einer rechtlichen Prüfung stand. Eine Pressemitteilung für CBD-Produkte muss gleichzeitig mehrere Anforderungen erfüllen: Sie soll journalistisches Interesse wecken, sachlich korrekt sein, die Zielgruppe der Redaktionen ansprechen und dabei keine Aussagen treffen, die gegen das Heilmittelwerbegesetz, die Health Claims Verordnung oder lebensmittelrechtliche Vorgaben verstoßen. Der folgende Abschnitt vergleicht die zentralen Aspekte, auf die es dabei ankommt.
Rechtliche Grundlagen: Was in der CBD-Kommunikation erlaubt ist
Gesundheitsbezogene Aussagen und die Health Claims Verordnung
Die europäische Health Claims Verordnung (HCVO) untersagt es, für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitlichen Wirkungen zu werben, sofern diese Wirkungen nicht ausdrücklich zugelassen sind. Für CBD existiert bislang keine eingetragene Health Claim. Das bedeutet: Formulierungen wie „CBD lindert Schmerzen”, „hilft bei Angststörungen” oder „fördert den Schlaf” sind in Pressemitteilungen nicht zulässig, sofern sie als direkte Produktaussagen erscheinen.
Kommunikation über allgemeine Wohlbefindensziele, über das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten an pflanzlichen Alternativen oder über wissenschaftliche Forschungsfelder ist hingegen in vielen Fällen möglich, wenn die Formulierungen sorgfältig gewählt werden. Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob eine Aussage einem konkreten Produkt eine Heilwirkung zuschreibt oder ob sie sachlich und neutral informiert.
Heilmittelwerbegesetz und strafrechtliche Risiken
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) greift dann, wenn Produkte außerhalb zugelassener Arzneimittel mit therapeutischen Wirkungen beworben werden. CBD-Produkte, die als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden, dürfen nicht mit Krankheitsbezeichnungen oder medizinischen Versprechen verknüpft werden. Wer in einer Pressemitteilung schreibt, das beworbene Öl helfe bei Epilepsie oder Multipler Sklerose, riskiert Abmahnungen und strafrechtliche Konsequenzen.
Für PR-Verantwortliche gilt: Auch wenn ein Journalist einen Artikel auf Basis einer Pressemitteilung schreibt und dabei unzulässige Aussagen übernimmt, kann die ursprüngliche Pressemitteilung als Ausgangspunkt der Irreführung gewertet werden. Die Sorgfalt beim Verfassen ist daher keine Formalität, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
Aufbau und Struktur: So entsteht eine überzeugende CBD-Pressemitteilung
Der klassische Aufbau und seine Besonderheiten im CBD-Kontext
Eine Pressemitteilung folgt grundsätzlich einem bewährten Schema: Betreff, Datum, Lead-Absatz mit den wichtigsten W-Fragen, Haupttext mit Details und Hintergrundinformationen, ein Zitat einer verantwortlichen Person sowie Boilerplate und Kontaktdaten. Im CBD-Bereich kommt jedoch eine zusätzliche Schicht hinzu: Jede Aussage im Lead muss daraufhin geprüft werden, ob sie als gesundheitsbezogene Behauptung ausgelegt werden könnte.
Der Lead-Satz ist der kritischste Abschnitt. Er entscheidet darüber, ob Redakteurinnen und Redakteure den Text überhaupt lesen, und er ist gleichzeitig der Abschnitt, der am häufigsten problematische Formulierungen enthält. Ein starker, rechtskonformer Lead beschreibt das Unternehmen, das Produkt oder den Markttrend, ohne dem Produkt eine therapeutische Funktion zuzuschreiben.
Zitate und Boilerplate rechtssicher formulieren
Zitate von Geschäftsführenden oder Fachverantwortlichen sind ein fester Bestandteil professioneller Pressemitteilungen. Im CBD-Bereich besteht hier eine erhöhte Gefahr: Wer im Zitat schreibt, das eigene Produkt habe ihr geholfen, ruhiger zu schlafen oder Verspannungen loszuwerden, stellt eine gesundheitsbezogene Aussage auf, die rechtlich angreifbar ist, selbst wenn sie als persönliche Einschätzung verpackt ist.
Zitate sollten sich auf Unternehmenswerte, Marktbeobachtungen, Forschungsinteressen oder die allgemeine Entwicklung des Segments beziehen. Formulierungen wie „Wir beobachten ein wachsendes Interesse an pflanzlichen Inhaltsstoffen” oder „Unser Ziel ist es, Transparenz über Herkunft und Qualität zu schaffen” sind tragfähig. Die Boilerplate, also der feste Abschnitt zur Unternehmensvorstellung, sollte ebenfalls keine Wirkversprechen enthalten.
Formulierungsstrategie: Was funktioniert, was nicht
Erlaubte Formulierungsansätze und ihre Logik
Erfolgreiche Pressemitteilungen im CBD-Segment arbeiten mit neutralen, sachlichen Formulierungen, die Interesse wecken, ohne Versprechen zu machen. Statt „CBD beruhigt” funktioniert „CBD wird von vielen Menschen im Kontext von Entspannungsroutinen eingesetzt”. Statt „unser Produkt hilft bei Stress” lautet die sichere Variante „das Produkt richtet sich an Menschen, die nach pflanzlichen Begleitprodukten im Alltag suchen”.
Dieser Ansatz wirkt auf den ersten Blick zurückhaltender, schützt aber vor rechtlichen Konsequenzen und wird von seriösen Redaktionen oft sogar bevorzugt, weil er den journalistischen Grundsatz der Neutralität nicht verletzt. Wer zudem auf Rohstoffqualität, Herstellungstransparenz oder unabhängige Labortests hinweist, liefert redaktionell verwertbare Fakten ohne rechtliches Risiko.
Beim Thema Ausgangsmaterialien gilt Ähnliches: Pflanzliche Produkte wie CBD Blüten lassen sich sachlich beschreiben, wenn die Kommunikation auf Herkunft, Anbaubedingungen und Qualitätskriterien abzielt, statt auf pharmakologische Wirkversprechen.
Häufige Fehler und wie sie vermieden werden
Zu den häufigsten Fehlern zählen die Verwendung von Begriffen aus dem medizinischen Vokabular wie „therapeutisch”, „heilend” oder „klinisch erprobt”, die implizite Gleichsetzung von CBD mit zugelassenen Arzneimitteln sowie die unkritische Übernahme von Nutzerbewertungen, die Wirkungsaussagen enthalten.
Ein weiterer Fehler liegt in der unklaren Produktkategorie: Wird ein Produkt mal als Nahrungsergänzungsmittel, mal als Kosmetikum und mal als allgemeines Wellnessprodukt bezeichnet, entsteht Verwirrung bei Redaktionen und potenziell eine rechtliche Grauzone. Die Pressemitteilung sollte eindeutig kommunizieren, in welche Kategorie das Produkt fällt und wie es in Verkehr gebracht wird.
Vergleichstabelle: Erlaubte vs. problematische Formulierungen in CBD-Pressemitteilungen
| Aspekt | Problematisch | Rechtssicher |
| Produktwirkung | „CBD heilt Schlafstörungen” | „CBD wird von vielen im Rahmen von Abendroutinen genutzt” |
| Zielgruppe | „Für Schmerzpatienten geeignet” | „Für Menschen, die pflanzliche Alltagsprodukte schätzen” |
| Zitat | „Hat mir persönlich bei Angstzuständen geholfen” | „Wir sehen ein wachsendes Interesse an natürlichen Inhaltsstoffen” |
| Produktkategorie | Unklare Mischung aus Arzneimittel und Lebensmittel | Eindeutige Kategorisierung als Lebensmittel oder Kosmetikum |
| Forschungsbezug | „Klinisch bewiesen” ohne Quellenangabe | „Gegenstand aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen” |
| Ausgangsmaterial | „Heilpflanze Cannabis” | „Pflanzlicher Rohstoff aus kontrolliertem Anbau” |
Empfehlung: Worauf Unternehmen beim Verfassen achten sollten
Wer eine Pressemitteilung für CBD-Produkte verfasst, sollte vor der Veröffentlichung drei Fragen beantworten: Enthält der Text direkte oder implizite Gesundheitsversprechen? Ist die Produktkategorie eindeutig und konsistent beschrieben? Und sind alle Fakten belegbar, etwa durch Labortests, Zertifikate oder Herstellerangaben?
Empfehlenswert ist außerdem eine rechtliche Vorprüfung durch eine Kanzlei mit Erfahrung im Lebensmittel- oder Heilmittelwerberecht, besonders wenn eine Pressemitteilung breit gestreut werden soll. Viele Abmahnungen im CBD-Bereich entstehen nicht durch vorsätzliche Täuschung, sondern durch fahrlässige Formulierungen, die sich im Laufe einer Kampagne einschleichen.
PR-Verantwortliche sollten zudem eine interne Checkliste führen, die bei jeder neuen Pressemitteilung abgearbeitet wird. Sie sollte Punkte wie Produktkategorisierung, Formulierungscheck nach HCVO und HWG, Quellenlage für faktische Aussagen sowie die rechtliche Freigabe durch Fachpersonen umfassen. Wer diesen Prozess etabliert, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern gewinnt auch Vertrauen bei Redaktionen, die zunehmend sensibel auf unrealistische Werbeversprechen im Gesundheitsbereich reagieren.
Häufig gestellte Fragen
Darf eine Pressemitteilung zu CBD-Produkten Erfahrungsberichte von Kunden enthalten?
Erfahrungsberichte sind problematisch, wenn sie Wirkungsaussagen enthalten, die nach der Health Claims Verordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz nicht zulässig sind. Selbst wenn ein Bericht als persönliche Meinung gekennzeichnet ist, kann er rechtlich als Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen eingestuft werden. Erfahrungsberichte sollten daher entweder vollständig auf Wirkungsversprechen verzichten oder gar nicht in die Pressemitteilung aufgenommen werden.
Welche Produktkategorie sollte in der Pressemitteilung für CBD-Produkte angegeben werden?
Die Produktkategorie muss der tatsächlichen Zulassung und Vermarktungsform entsprechen. In den meisten Fällen handelt es sich um Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika. Die Kategorie sollte im gesamten Text konsistent verwendet werden, da eine unklare Einordnung sowohl redaktionelle Verwirrung als auch rechtliche Risiken erzeugt.
Ist es sinnvoll, in einer CBD-Pressemitteilung auf wissenschaftliche Studien zu verweisen?
Verweise auf wissenschaftliche Studien sind grundsätzlich möglich, müssen aber präzise und korrekt wiedergegeben werden. Formulierungen wie „klinisch bewiesen” ohne konkrete Quellenangabe sind irreführend und rechtlich riskant. Sinnvoller ist es, auf konkrete Forschungsprojekte oder Fachjournale zu verweisen und dabei deutlich zu machen, dass es sich um laufende Forschung handelt und keine abgeschlossenen Wirkungsnachweise vorliegen.
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