Hasspostings bei Facebook waren Anlass für einen Prozess in Würzburg

Online Reputationsmanagement im Social Web

Personlichkeitsrechte besser schützen. (Bildquelle: © blobbotronic – Fotolia.com)

Das Landgericht in Würzburg hat festgestellt, dass Facebook Hetz-Beiträge nicht aktiv suchen und löschen muss. “Ein verstörendes Signal”, meint Dr. Thomas Bippes, Geschäftsführer der Agentur PrimSEO in Baden-Baden. Welche Verantwortung tragen die sozialen Netzwerke bei Hasspostings? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Gerichtsprozesses. Zu der juristischen Auseinandersetzung war es gekommen, weil rechtswidrige Beiträge auf Facebook hundertfach geteilt wurden. Anas M. wurde auf verleumderischen Fotomontagen als Terrorist und Attentäter dargestellt. Auch wurde der Flüchtling in Zusammenhang gebracht mit dem Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt neben der Gedächtniskirche. Anas M. forderte Facebook dazu auf, diese rufschädigenden Inhalte zu löschen. Facebook entsprach dieser Bitte nicht ausreichend und kam damit den Appellen an die Freiwilligkeit nicht nach. Die Entscheidung des Gerichts: Facebook hat sich die Verleumdungen Dritter nicht zu eigen gemacht. Es seien Inhalte der Nutzer, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Landgericht lehnte es deshalb ab, eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk Facebook zu erlassen.

Anas M. forderte Facebook auf, rufschädigende Inhalte freiwillig zu löschen

Nach Auffassung von Dr. Thomas Bippes, macht das Urteil des Würzburger Landgerichts deutlich, dass Aufforderungen zu freiwilligen Löschung Grenzen haben. “Nach diesem Urteil wird es in Zukunft nicht einfacher werden, schlechte Inhalte löschen zu lassen. Für uns bedeutet das, dass wir ein noch stärkeres Gewicht auf eigene Inhalte legen werden. Wenn es um die Löschung schlechter Inhalte geht, gehen wir einen sehr kooperativen Weg. Bei rund 80 Prozent der Fälle gelingt uns das. Ich hoffe sehr, dass wir diese Quote halten. Für den Gesetzgeber bedeutet das Urteil, dass er sich verstärkt darüber Gedanken machen muss, wie er Persönlichkeitsrechte besser schützen kann. Das Internet ist in vielen Bereichen ein rechtsfreier Raum. Das muss sich ändern.”

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Online Reputationsmanagement: Aufforderung zu freiwilliger Löschung hat Grenzen

Das Beispiel Anas M. macht deutlich, wie schnell eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Produkt eine massive Rufschädigung erleiden kann. Die sozialen Netzwerke und Facebook im Besonderen werden von Nutzern immer häufiger für Hetze und Verleumdungen missbraucht. Was für viele Internetnutzer Spaß oder Genugtuung bedeutet, kann Betroffene in eine existenzbedrohende Krise stürzen. “Ich meine – wer eine Kommunikationsplattform im Internet zur Verfügung stellt, der kann sich nicht völlig aus der Verantwortung stehlen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. So kann das Urteil nicht stehenbleiben. Das würde bedeuten, dass der Ruf eines Menschen im Internet keinen Pfifferling wert ist, wenn er sich nicht einmal wehren kann. Webseitenbetreiber sollten effektive Werkzeuge entwickeln, die auch dem Staat zur Strafverfolgung dienen”, meint Dr. Thomas Bippes.

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