Im Rahmen des Teilverkaufs einer Immobilie wird der vereinbarte Kaufpreis durch den Käufer gezahlt, der somit zum Miteigentümer wird.

Ist eine eigene Immobilie vorhanden, kann diese nicht nur komplett, sondern auch nur zum Teil verkauft werden. In diesem Fall kann der ursprüngliche Eigentümer in dieser auch nach der Veräußerung wohnen bleiben. Daneben ist es ihm nach zu vor möglich, über die Immobilie zu verfügen – jedoch muss er an den neuen Miteigentümer eine Nutzungsgebühr zahlen. 

Im Rahmen des Teilverkaufs einer Immobilie wird der vereinbarte Kaufpreis durch den Käufer gezahlt, der somit zum Miteigentümer wird. Der Verkäufer bewohnt das Objekt allerdings weiterhin – es gehört lediglich nicht mehr ihm allein. 

Für einige Immobilienbesitzer stellt der Teilverkauf einen interessanten Weg dar, um im Alter eine größere finanzielle Freiheit genießen zu können. Es sind allerdings ebenfalls einige Fallstricke zu berücksichtigen. Der folgende Artikel zeigt so, welche Vor- und Nachteile ein Teilverkauf mit sich bringt und ob sich dieser somit als lohnenswert erweist. 

Immobilienteilverkauf – Das sind die Vorteile

Der größte Vorteil des Teilverkaufs einer Immobilie besteht selbstverständlich darin, dass das Geld äußerst schnell zur Verfügung steht, sodass etwa in finanziellen Notsituationen in kurzer Zeit ein neuer finanzieller Spielraum geschaffen werden kann. 

Dem vormaligen Alleineigentümer steht nach dem Teilverkauf das alleinige Nießbrauchrecht zu, sodass dieser sie entweder uneingeschränkt vermieten oder selbst bewohnen kann. In der Regel werden die anfallenden Verkaufs-Transaktionskosten außerdem von dem Käufer getragen. 

Handelt es sich bei der teilveräußerten Immobilie um ein Objekt, welches sich in einer guten Lage befindet, zeigt sich die Nutzungspauschale, welche pro Monat gezahlt werden muss, außerdem oft vergleichsweise recht niedrig. 

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Immobilie nur zum Teil verkaufen – Wie sinnvoll ist es wirklich?

Es handelt sich keinesfalls um ein schlagendes Argument, wenn immer wieder angeführt wird, dass sich ein Teilverkauf vor allem überaus unkompliziert und schnell gestaltet. Schließlich wird es – sofern Erben vorhanden sind – auch nicht zwingend vorausgesetzt, dass ein Bankdarlehen noch zu Lebzeiten zurückgezahlt wird. 

Viele Experten vertreten somit die Meinung, dass sich nur wenige Situationen ausmachen lassen, in denen der beste Weg darin besteht, einen Teilverkauf der Immobilie durchzuführen. Der Fall kann dies jedoch sein, wenn bereits absehbar ist, dass der Wert der Immobilie in Zukunft stark sinken wird. In diesem Szenario ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass der Vertrag keinerlei Klausel aufweist, mit welcher der Wertverlust des Objekts abgefangen werden könnte. Allerdings könnte es sich selbst unter diesen Umständen als wirtschaftlicher zeigen, die Immobilie vollständig zu verkaufen. 

Der Immobilienteilverkauf kann sich darüber hinaus als empfehlenswert zeigen, wenn die Kosten, die mit einem Bankdarlehen verbunden sind, die Kosten, die mit einem Teilverkauf einhergehen, maßgeblich überschreiten. Allerdings dürfen bei dieser Rechnung auch die fälligen Instandhaltungskosten für die Immobilie nicht vernachlässigt werden. 

Vor der finalen Entscheidung sind somit unbedingt mehrere Angebote miteinander sorgfältig zu vergleichen. 

Die Alternative: Das Bankdarlehen

Ob das Bankdarlehen die bessere Alternative zu dem Teilverkauf der Immobilie darstellt, ist vor allem von den individuellen Kreditkonditionen abhängig, welche die Bank etwa bei einer 50-prozentigen Beleihung des Objekts anbietet. Auch in fortgeschrittenem Alter ist es durchaus noch möglich, attraktive Kreditkonditionen zu erhalten – dies kommt jedoch stets auf die individuelle Bonität an. 

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Ein Bankdarlehen bietet im Vergleich mit dem Teilverkauf den Vorteil, dass die Eigentümerschaft vollständig bestehen bleibt. Damit geht auch einher, dass allein von eventuellen Wertsteigerungen der Immobilie profitiert wird. Das volle Risiko besteht jedoch selbstverständlich auch hinsichtlich eines zukünftigen 

Von wp_admin