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akz-o Die überarbeitete BMW 5er-Reihe feierte vor Kurzem Markteinführung. Neben Modifikationen und einer erweiterten Motorenauswahl ist eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung ebenso verfügbar wie eine zu Kommunikationszwecken in die Fahrzeugelektronik integrierte SIM-Karte. Diese bildet eine Grundlage für die elektronische Notruffunktion des Herstellers, die serienmäßig an Bord ist. Wird etwa der Airbag oder das Rückhaltesystem ausgelöst, erhält das Callcenter des Herstellers automatisch und exklusiv einen Notruf. Die dabei übermittelten Informationen enthalten neben den exakten Positions- und Fahrtrichtungsangaben auch den Fahrzeugtyp und die von den Pkw-Sensoren gesammelten unfallrelevanten Daten. Auslesen und Verwerten In immer mehr Fahrzeugen gibt es laut Informationen des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) elektronische Systeme, die Informationen etwa zum Fahr- oder Fahrzeugzustand gewinnen. Diese Daten werden dann an Dritte weitergeleitet und z.B. von öffentlichen Stellen beim Verkehrsmanagement eingesetzt oder aber auch von den Herstellern genutzt. Die Verbreitung solcher Systeme wird mit der voraussichtlich ab 2015 verpflichtenden EU-weiten Einführung des automatisierten elektronischen Notrufsystems eCall für den gesamten Pkw-Neufahrzeugbereich noch weiter zunehmen. Dann werden alle neuen Pkws ab Werk mit grundlegenden technischen Komponenten ausgerüstet sein, die vielerlei kommerzielle Funktionen leisten können, die über den reinen Notruf eCall hinausgehen. Der Markt für Dienstleistungen und Produkte rund um die Fahrzeugvernetzung wächst rasant. Hinter den Anbietern verbergen sich nicht nur Fahrzeughersteller, sondern neuerdings auch zahlreiche IT-Unternehmen, Softwarehersteller und Service-Dienstleister. Experten sehen die EU-Gesetzgeber gefordert, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Fahrzeugvernetzung so gestaltet werden, dass nicht nur Datenschutzanforderungen erfüllt werden, sondern auch die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleistet ist. Allein der Autofahrer soll darüber entscheiden können, welche Informationen – die über den reinen Notruf hinausgehen – an andere Fahrzeuge, Hersteller oder Diensteanbieter übermittelt werden. Bereits heute verwenden Fahrzeughersteller solche Informationen für ihr Reparaturmanagement. Autofahrer können etwa die Information auf das Navi-Display erhalten, dass die Inspektion fällig ist. Der Hinweis kann mit einem Terminvorschlag in der nächsten Werkstatt im Netz des Fahrzeugherstellers verbunden werden. Unabhängige Anbieter sind hier außen vor, sie erhalten keinen Zugang, um ihre eigenen Dienste anbieten zu können. Ein Monopol der Fahrzeughersteller im Bereich Fahrzeugvernetzung könnte letztlich höhere Preise für die Autofahrer nach sich ziehen. Die Experten des GVA (www.gva.de) fordern deshalb, dass die Wahlfreiheit der Autofahrer im Bereich Fahrzeugvernetzung nicht gefährdet werden darf. Dafür ist es unter anderem notwendig, dass die für die Vernetzung relevanten Schnittstellen fahrzeugübergreifend standardisiert werden, damit unabhängige Entwickler und Anbieter eigene Produkte anbieten können. Außerdem ist es wichtig, dass das europaweite Netz für den begrüßenswerten eCall herstellerunabhängig aufgebaut wird. BU: Foto: Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA)/akz-o ![]()