E-Commerce: Das müssen Shopbetreiber beachten

Onlineshoppiing (Bildquelle: Pixabay)

Düsseldorf, 31.01.2019. Die Umsätze im Onlinehandel steigen seit Jahren kontinuierlich. 2018 lagen sie laut dem Handelsverband Deutschland bei 53,4 Milliarden Euro. Rechtlich gibt es beim Betreiben eines Onlineshops aber einige Besonderheiten zu beachten. Worauf es ankommt, weiß die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Unter Onlinehandel – oder auch: E-Commerce – versteht man alle Käufe und Verkäufe, die über das Internet erfolgen. Da sich Käufer und Verkäufer hierbei nicht persönlich treffen, sondern der Vertrag online geschlossen wird, werden an einen Onlineshop erhebliche rechtliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören die folgenden Punkte:

1. Der Kunde muss über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, unterrichtet sein.
2. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung zu erkennen und zu berichtigen. Außerdem muss er darüber informiert werden, wie er diese Fehler erkennen und korrigieren kann.
3. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen für den Kunden bei Vertragsschluss zugänglich und in wiedergabefähiger Form speicherbar sein.
4. Der Kunde muss darüber informiert werden, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Unternehmen gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
5. Der Zugang der Bestellung muss unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt werden.
6. Der Kunde muss informiert werden
– über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sowie
– über einschlägige Verhaltenskodizes, denen der Händler verpflichtet ist.

Darüber hinaus sind beim Handel mit Verbrauchern noch diverse andere Vorgaben zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise die Aufklärung über das Widerrufsrecht oder die Verwendung eines eindeutigen “Bestellbuttons”.

“Wir haben festgestellt, dass sogar Web-Agenturen und Anbieter von vorgefertigten Shopsystemen die Vorgaben nicht immer erfüllen”, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. “Wer einen Onlineshop betreibt, sollte sich deshalb auch rechtlich beraten lassen. Denn wenn der Shop den rechtlichen Anforderungen nicht genügt, können Schadensersatzansprüche von Kunden und Abmahnungen durch Wettbewerber drohen. Das kann das Unternehmen teuer zu stehen kommen.”

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Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten auch in Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld. www.kanzlei-mutschke.de

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