Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss nicht nur Führerschein und Fahrzeugpapiere griffbereit dabeihaben, sondern auch einen Verbandskasten.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss nicht nur Führerschein und Fahrzeugpapiere griffbereit dabeihaben, sondern auch einen Verbandskasten. Im Notfall kann so schnell Erste Hilfe geleistet werden. Um einen gewissen Standard sicherzustellen, ist klar geregelt, was der Erste-Hilfe-Kasten im Auto enthalten muss. Darüber hinaus gilt es außerdem, das Haltbarkeitsdatum im Blick zu behalten.

Schnelle Hilfe im Ernstfall

Für Probleme mit dem eigenen Auto kann im Rahmen der Kfz-Versicherung ein spezieller Tarif für Pannenhilfe abgeschlossen werden. Damit lassen sich Missgeschicke, wie ein falsch befüllter Tank, schnell in den Griff kriegen. Um jedoch bei einem Unfall mit Personenschäden schnell handeln zu können, muss jedes Fahrzeug über einen Erste-Hilfe-Kasten verfügen. Denn im Notfall kann jede Sekunde entscheidend sein und bis Notarzt und Krankenwagen eingetroffen sind, kann schon mal die ein oder andere Minute vergehen.

Verbandskasten nur zulässig nach DIN 13164

Jeder Erste-Hilfe-Kasten muss der DIN 13164 entsprechen. Durch diese Norm ist festgelegt, was sich alles im Verbandskasten befindet. Dazu gehören u.a. Pflaster, Handschuhe, Dreieckstuch, Kompressen, Fixierbinden, Verbandpäckchen und eine Rettungsdecke. Im Zuge der Corona-Pandemie müssen seit 2022 außerdem zwei Mund-Nasen-Bedeckungen darin enthalten sein. Alle nach der DIN 13164 genormten Erste-Hilfe-Kästen sind zudem mit einem Haltbarkeitsdatum versehen.

Verbandskasten alle 5 Jahre erneuern

Ein neuer Verbandskasten sollte idealerweise noch fünf Jahre haltbar sein. Nach Ablauf dieser Zeit könnten besonders die sterilen Bestandteile des kleinen Koffers nicht mehr brauchbar sein. Das hängt damit zusammen, dass die jeweiligen Materialien durch die dauerhafte Aufbewahrung im Auto brüchig oder porös werden können. Schließlich wirken im Sommer und Winter mitunter extreme Temperaturen auf den Erste-Hilfe-Kasten ein. Ein abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten ist aber noch lange kein Fall für die Mülltonne. Mit dem Austausch sollte eine Kontrolle erfolgen und alles, was noch brauchbar ist, kann im Haushalt weitergenutzt werden.

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Bußgeld bei fehlendem Verbandskasten

Wird im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle festgestellt, dass kein Verbandskasten im Auto vorhanden ist, wird dies in der Regel mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Auch der TÜV kann das Fehlen oder einen abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten während der alle zwei Jahre stattfindenden Untersuchungen als Mangel ausweisen.

 

Von wp_admin