Markus Henkel

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Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt, ohne die von ihm geforderten Einschränkungen beim Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durchzusetzen. Trotz intensiver Diskussionen und Forderungen nach strengeren Regeln für die Anerkennung von Restnutzungsdauergutachten hat der Bundesrat keine Änderungen in diesem Bereich durchgebracht. Damit bleibt die Möglichkeit für Steuerpflichtige bestehen, durch ein qualifiziertes Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer ihrer vermieteten Immobilie nachzuweisen und steuerliche Vorteile zu erzielen.

Unveränderte Regelung bei Nutzungsdauergutachten

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nur dann vom Finanzamt anerkannt wird, wenn sie mindestens 80 % unter der vom Finanzamt angesetzten Standardnutzungsdauer liegt. Diese Einschränkung, die in der Fachwelt als praktisch eine Abschaffung der Nachweismöglichkeit betrachtet wurde, wurde jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen. Immobilienbesitzer können somit weiterhin die Möglichkeit nutzen, die Restnutzungsdauer ihrer Immobilie durch ein fundiertes Gutachten zu ermitteln und steuerliche Vorteile daraus zu ziehen.

Keine verbindliche Ortsbesichtigung für Gutachten

Zusätzlich hatte der Bundesrat eine verpflichtende Ortsbesichtigung des Objektes gefordert, um die Restnutzungsdauer noch präziser beurteilen zu können. In der Praxis bleibt dieses Thema weiterhin umstritten, auch wenn wir von Clever-Immogutachten empfehlen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um ein fundiertes und realistisches Gutachten zu gewährleisten. Trotz der ablehnenden Haltung des Gesetzgebers zur verpflichtenden Besichtigung bleibt der Wert dieser Maßnahme für die Gutachtenerstellung bestehen.

Vorschläge zur Vereinfachung der Verordnungen abgelehnt

Ein weiterer Vorschlag des Bundesrates, eine rechtliche Grundlage für eine Verordnung einzuführen, die eine schnellere und einfachere Anpassung der Regeln für Nutzungsdauergutachten ermöglichen würde, wurde ebenfalls nicht umgesetzt. Diese Änderung hätte die Verwaltung des Prozesses beschleunigt, bleibt jedoch auch weiterhin vom Tisch.

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Fazit: Positive Nachricht für Immobilienbesitzer

Für Immobilienbesitzer, Steuerpflichtige und Sachverständige ist der Beschluss des Bundesrates eine gute Nachricht. Die Möglichkeit, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch ein Restnutzungsdauergutachten nachzuweisen, bleibt bestehen und ermöglicht weiterhin steuerliche Vorteile. Es bleibt jedoch wichtig, dass das Gutachten von einem qualifizierten, zertifizierten Sachverständigen erstellt wird. Nur dann wird es von den Finanzbehörden anerkannt.

Clever-Immogutachten steht Ihnen mit Fachkompetenz zur Seite, um die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln und Ihnen zu helfen, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Dabei stellen wir sicher, dass unsere Gutachten den höchsten Standards entsprechen und von den Finanzbehörden anerkannt werden.

 

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