Christian Probst

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Die anhaltend hohen Infektionszahlen und die mutierten Varianten des Coronavirus halten die Welt weiterhin in Atem. Immer mehr Menschen hierzulande müssen intensivmedizinisch behandelt und künstlich beatmet werden. Gerade im Hinblick einer möglichen Erkrankung besitzt die Patientenverfügung in Coronazeiten einen noch höheren Stellenwert. Mit entsprechenden Klauseln können Patienten schon im Vorfeld die Behandlungen festlegen, die ihren Wünschen entsprechen.
Eine Patientenverfügung gehört hierzulande zu den am meisten unterschätzten Dokumenten. Dies geht vor allem mit dem Vorurteil einher, dass mittels einer Patientenverfügung bestimmte Behandlungen ausgeschlossen werden. Das Spektrum dieses rechtlich wirksamen Dokumentes ist weitaus größer und umfassender, schließlich kann mit einer Patientenverfügung die exakte Behandlungsweise den eigenen Wünschen entsprechend geregelt werden, somit auch explizit Behandlungen mit aufführen, die für den Patienten einen hohen Stellenwert genießen.

Behandlung der Corona-Erkrankungen in der Patientenverfügung verankern

In der aktuellen Krisensituation kann eine Patientenverfügung an Bedeutsamkeit gewinnen. Der Coronavirus erfährt trotz aller drastischen Maßnahmen kaum Eindämmung und immer mehr Menschen müssen intensivmedizinisch in den Krankenhäusern behandelt werden. Im Fall einer Covid-19-Erkrankung ist bei vielen Patienten eine künstliche Beatmung notwendig. Diese ist in zahlreichen Patientenverfügungen als lebenserhaltende Maßnahme ausgeschlossen, weil nicht wenige Menschen keine lebensverlängernden Schritte wünschen, um nicht Jahre im Koma zu verbringen. In diesem Fall sollte die Patientenverfügung um einen entsprechenden Corona-Passus ergänzt werden, damit die künstliche Beatmung bei einer Corona-Erkrankung eine Anwendung findet.

Mit der Patientenverfügung können die eigenen Behandlungswünsche exakt zum Ausdruck gebracht werden. Ärzten und vor allem Angehörigen werden harte Entscheidungen im Bezug auf die Behandlung des Patienten abgenommen. Mittlerweile können alle relevanten Dokumente online erstellt und hinterlegt werden. Ärzte und Angehörige haben die Gelegenheit die Patientenverfügung 2021 einzusehen und können den Wünschen entsprechend handeln. In Kombination mit dem Notfallausweis und einer Vorsorgevollmacht können die rechtlichen Grundlagen für den Fall einer Corona-Erkrankung geschaffen werden.

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Pressekontakt: Dr. Christian Probst
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