Mehr über unser Konzept und Ihre Möglichkeiten erfahren Sie gerne jederzeit bei uns. Wir bieten Ihnen eine detaillierte, kostenlose Risikoanalyse inklusive einer unverbindlichen und ebenfalls völlig kostenlosen Erstberatung.
Ob Geschäftsführer oder Unternehmer: Sie wissen um die Rechte, Pflichten und die Haftung die Ihre Position mit sich bringt – schließlich haben Sie sich informiert! Natürlich sind Sie sich darüber bewusst, dass da ein gewisser gesetzlicher und rechtlicher Rahmen existiert, in dem Sie sich möglichst sicher bewegen sollten. Und um alles, was außerhalb Ihres Wissensbereichs liegt, kümmern sich Ihre Berater, die dann schon dafür sorgen werden, dass keine Probleme entstehen.
Es ist also “alles okay!”
Stop! Leider ist es an der Tagesordnung, dass Unternehmer und auch GmbH-Geschäftsführer, unbewusst in Situationen gelangen, in denen sie der persönlichen Haftung ausgesetzt sind! Plötzlich ist nicht nur die Firma, sondern auch die eigene Familie und Existenz betroffen.
Die Gründe dafür sind überraschenderweise oft eher banal. Selten ist der Stein des Anstoßes eine Ursache wie: nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Steuern oder Insolvenz. Fakt ist, schon die sich ständig ändernde Rechtslage oder unterschiedliche Expertenmeinungen können zu fatalen Fehlentscheidungen führen. Mangelhafte Beratung oder unzureichende Betreuung kann ebenfalls dafür sorgen, dass irreparable Schäden entstehen. Wer jetzt denkt, der eigene Steuerberater könnte alle Eventualitäten überblicken, irrt. Auch bei noch so guter Zusammenarbeit wird es ihm nicht möglich sein alle Bereiche bis ins Detail zu erfassen – Es gehört auch nicht zu seinen Aufgaben! Nur ein Team bestehend aus Spezialisten ist tatsächlich in der Lage einen verlässlichen Gesamtüberblick zu schaffen und Sie vor den möglichen Folgen einer persönlichen Haftung als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer bewahren.
Die Frage ist, wann müssen Sie als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer eigentlich wirklich persönlich haften?
Aber vor allem: Gibt es eine rechtlich einwandfreie Strategie zur gezielten Haftungsminimierung?
Wir sagen ja!
Beispiel Eins: “Die Bankbürgschaft”
Als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer haben Sie bei Ihrer Geschäftsbank für ein Darlehen oder einen Dispositionskredit eine Bürgschaft unterschreiben müssen. Sie sind also in der persönlichen Haftung und können daran nichts ändern. Wirklich nicht?
Es gibt Wege, sich auch vor dem Zugriff der Bank zu schützen!
Beispiel Zwei: “Unbeabsichtigte Insolvenzverschleppung”
Ihre Firma befindet sich in einer Krise. In diesem Zeitraum gelten verschärfte gesetzliche Regeln. Wüssten Sie, dass die gesetzliche Frist lediglich 3 Wochen beträgt, innerhalb derer ein Insolvenzantrag zu stellen ist? Danach spricht man von Insolvenzverschleppung, und Sie befinden sich als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer in der persönlichen Haftung!
Die gute Nachricht: Auch vor dieser Art persönlicher Haftung kann sich ein Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer in gesetzlich zulässiger Weise wirksam schützen!
Beispiel Drei: “Gültige Fahrerlaubnis bei Mitarbeitern”
Sie beschäftigen Fahrer, die selbstverständlich über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen – denken Sie. Was ist jedoch, wenn Ihrem Mitarbeiter ohne Ihr Wissen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ein Schaden entsteht? Auch hierbei entsteht für Sie als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer unter Umständen eine persönliche Haftung. So etwas muss nicht zum Problem werden.
Hand auf