Weitergehender KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Von der Bundesregierung wird angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise ein weiterer Schutzschirm für den Mittelstand aufgespannt. Die Bundesregierung führt umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Dies geschieht auf Basis des “Temporary Framework”, dem am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmen.

Der Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, ist in dieser aktuellen Krise besonders betroffen. Es ist daher entscheidend, diese einzigartige Substanz und Breite zu erhalten. Nur so kann Deutschland nach der Krise wieder durchstarten. Mit 99,5 Prozent zählt die überwiegende Mehrheit aller Unternehmen in Deutschland zu den Mittelständlern. Diese erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes und stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und mehr als 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher wird ein weiterer umfassender Schutzschirm für die Mittelständische Wirtschaft gespannt. Die KfW führt einen Schnellkredit ein, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden 10 Jahre betragen.

Die Bundesregierung muss entschlossen und kraftvoll in der Krise agieren, und die Situation ständig genau beobachten. Der KfW-Schnellkredit ist ein weiteres Programm, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es ist für kleinere und mittlere Firmen und Betriebe vorgesehen, die jetzt sehr schnell Unterstützung benötigen und dabei andere Bedingungen benötigen als die anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.

Der KfW-Schnellkredit bietet 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die übliche Risikoprüfung. Dadurch können Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, schnellstmöglich einen Kredit erhalten. Die KfW rechnet mit einer Vielzahl von Anträgen und wird zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, um die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.

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Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand beinhalten folgende Maßnahmen:

Mittelständische Unternehmen, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben, können einen Sofortkredit mit folgenden Eckpunkten erhalten:

Der Kredit wird für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung gestellt, sofern diese mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.

Das Kreditvolumen für ein Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, dabei höchstens EUR 800.000 Euro für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern und maximal EUR 500.000 für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern.

Das Unternehmen war bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten und kann zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

Der Zinssatz beträgt aktuell 3 %, die Laufzeit 10 Jahre.

Die Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW wird abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Eine weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW erfolgt nicht. So kann der Kredit schneller bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit startet nach Genehmigung der EU-Kommission.

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