Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
Gesetzliche Regelungen für Mieter und Vermieter “Gebrauchsüberlassung an Dritte” (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt ein Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung…