Sicherheitstipps für den Weg in die Winterferien

Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. (Bildquelle: ERGO Group)

Mit Beginn der Winter- oder Faschingsferien in vielen Bundesländern müssen sich Urlauber wieder auf lange Staus auf den Autobahnen einstellen. Regelmäßig tauchen dann zwei Fragen auf: Wo soll noch mal die Rettungsgasse sein? Und wie geht das Reißverschlussverfahren? Die Antworten kennt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Rettungsgasse bilden

Jeder hat es schon mal im Radio gehört und auch an vielen Autobahnbrücken hängen Banner mit der Aufschrift: “Bei Stau: Rettungsgasse bilden”. Die Rettungsgasse rettet Leben, denn nur so können Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Notärzte oder die Polizei schnell zu einem Unfallort gelangen. Daher ist sie auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Was aber viele nicht wissen: Bereits beim sogenannten stockenden Verkehr oder Fahren mit Schrittgeschwindigkeit müssen Fahrer auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von Orten eine Rettungsgasse freimachen. “Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden – egal wie viele Spuren es insgesamt gibt”, so die ERGO Juristin. Dazu müssen Autofahrer, die auf der linken Spur fahren, ganz nach links Richtung Leitplanken ausweichen. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts. “Der Standstreifen muss dabei aber frei bleiben – außer es gibt sonst keine Möglichkeit, die Rettungsgasse zu bilden”, ergänzt Michaela Rassat.

Weitere Unfälle vermeiden

Um andere Fahrer auf die Rettungsgasse hinzuweisen und weitere Unfälle zu vermeiden, kann es helfen, beim Ausweichen den Blinker zu setzen. Immer wichtig: Ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Löst sich die Rettungsgasse nach einem Stau langsam auf, empfiehlt Rassat, nochmal einen Blick in den Rückspiegel zu werfen, um sich zu vergewissern, dass keine Rettungsfahrzeuge mehr unterwegs sind.

Weitere Meldungen:  Nachhaltig zertifiziertes Palmöl fördern

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Wer keine vorschriftsmäßige Gasse bildet, dem drohen ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom konkreten Tatbestand ab und kann zwischen 200 und 320 Euro liegen. Auch im Ausland, zum Beispiel in Slowenien, Ungarn, Tschechien oder in der Schweiz, müssen Autofahrer Rettungsgassen bilden. Wer zum Skifahren nach Österreich fährt, sollte wissen, dass dort die Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Bei uns steht in diesem Jahr eine Änderung der StVO und des Bußgeldkataloges an. Geplant ist, dass das unerlaubte Befahren der Rettungsgasse künftig mit den gleichen Folgen geahndet wird, wie bisher schon das Nichtbilden der Rettungsgasse.

Reißverschlussverfahren

Egal ob auf der Autobahn oder auf der Landstraße: Immer wieder stoßen Autofahrer auf Fahrbahnverengungen, etwa wegen einer Baustelle. Fahrer, deren Spur dadurch blockiert wird, müssen sich einordnen. Damit der Verkehr nicht ins Stocken gerät oder gar zum Erliegen kommt, gibt es das sogenannte Reißverschlussverfahren. Was viele nicht wissen: Das auch “Reißverschlusssystem” genannte Verfahren ist in der StVO verankert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Fahrstreifen endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. “Um einen Rückstau zu vermeiden, sollten sich Autofahrer immer erst am Ende der Spur einfädeln”, weiß die ERGO Juristin. Die Fahrer auf der verbleibenden Spur sind wiederum dazu verpflichtet, den sich einordnenden Fahrzeugen den Wechsel der Fahrspur zu ermöglichen – allerdings idealerweise immer nur eines Fahrzeugs. Denn ansonsten gerät der Verkehrsfluss ins Stocken. Vor allem auf der Autobahn ist bei Fahrbahnverengungen besondere Vorsicht geboten. Die Expertin rät daher, vor einer Baustelle die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.754

Weitere Meldungen:  Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Wohnungseigentumsrecht

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de