Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin - Sascha Rosengart

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Das Familienrecht zählt zu den sensibelsten Fachgebieten des Rechts, denn es ist mit einer Menge Emotionen der betroffenen Personen verbunden. Während es in Gebieten wie Vertragsrecht ausschließlich um Sachwerte geht, greift das Familienrecht die ureigenen Gefühle des Menschen an. Meine Aufgabe als Anwalt für Familienrecht in Berlin ist es, diese intime Ebene der Fälle zu berücksichtigen und zu Lösungen beizutragen, die Ihrer persönlichen Situation gerecht werden.

Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Wenn sich eine Ehegemeinschaft oder Lebenspartnerschaft trennt und die Scheidung eingeleitet wird, bleiben viele rechtliche Fragen zu klären. Das reicht von materiellen Fragen bis hin zu hochpersönlichen Themen wie der Frage nach dem Sorgerecht für die Kinder.

Die wenigstens Ehen gehen einvernehmlich und konfliktfrei auseinander. In den meisten Fällen haben beide Partner unterschiedliche Interessen und wo früher einmal Liebe war, beginnt nun ein erbitterter Kampf.

Die meisten Emotionen herrschen im Sorgerecht und Umgangsrecht. Im Gesetz sowie der Rechtsprechung existieren viele Grauzonen, die fallweise unterschiedlich betrachtet werden müssen. Unter anderem sind die Interessen der Kinder, das gemeinsame Vermögen, sowie die wirtschaftliche und soziale Situation der beiden Partner zu betrachten.

Im Sinne Ihrer Kinder sollten hier möglichst keine offen ausgetragenen Konflikte stattfinden. Auch wenn eine Partnerschaft endet, ist es für die Kindesentwicklung nicht schädlich, insofern beide Partner eine faire und verträgliche Lösung für alle Parteien finden.

Meine Aufgabe ist es, Sie dabei zu beraten und einen langwierigen Streit möglichst zu vermeiden. Doch trotz aller Sorgfalt ist es in manchen persönlichen Konstellationen ausgeschlossen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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Im Falle eines Rechtsstreits und eines Sorgerechtsprozesses stehe ich Ihnen zur Seite, um dieses für Sie schwierige und belastende Thema zu bewältigen. Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.

Der Ehevertrag vor der Hochzeit

Viele solcher Streitigkeiten ließen sich vermeiden, wenn vor Eheschluss ein rechtlich haltbarer Ehevertrag abgeschlossen würde. Wichtig ist hierbei, dass Verträge in Deutschland zwar grundsätzlich einer großen Freiheit unterliegen, aber Gesetze hinsichtlich Ehe und Unterhaltspflichten im Zweifelsfall über einzelvertraglichen Vereinbarungen stehen.

Daher ist nicht jeder Vertrag ohne weiteres haltbar. Ein Ehevertrag, der eine der beiden Parteien, wenn auch nur teilweise, grob benachteiligt, ist rechtlich oftmals anfechtbar. Sie sollten daher einen Ehevertrag nicht ohne juristische Unterstützung abschließen.

Viele Paare entscheiden sich gegen einen Ehevertrag, da er Ihnen unromantisch erscheint. Wer plant schon die Scheidung ein, wenn er oder sie gerade kurz vor dem Ja-Wort steht? Doch besonders unromantisch ist der Rosenkrieg, nachdem eine Beziehung zerbrochen ist.

Im Sinne aller Beteiligten sollten Sie insbesondere dann über einen Ehevertrag nachdenken, wenn beide Partner stark unterschiedliche Vermögenswerte in die Ehe einbringen, große Gehaltsunterschiede aufweisen oder sogar in der Selbstständigkeit stehen beziehungsweise dies in Zukunft beabsichtigen.

Ein Ehevertrag ist übrigens auch jederzeit nach Eheschließung zulässig und sollte in Erwägung gezogen werden, wenn sich die persönliche Situation eines oder beider Partner drastisch verändert.

Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung

Doch auch die Folgen von Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung sollten nicht unterschätzt werden. Die Streitwerte sind äußerst hoch, nicht zuletzt kann es um das Bleiberecht in einem Haus sowie um hohe Vermögenswerte gehen.

Je höher der Streitwert, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Rechtsstreit getroffen wird. Auch bei sozialen Härtefällen, also besonders niedrigen Streitwerten, ziehen insbesondere Unterhaltsfragen äußerst intensive Streitigkeiten nach sich.

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Quelle: www.rechtsanwalt-rosengart.de

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Das Familienrecht zählt zu den sensibelsten Fachgebieten des Rechts, denn es ist mit einer Menge Emotionen der betroffenen Personen verbunden. Während es in Gebieten wie Vertragsrecht ausschließlich um Sachwerte geht, greift das Familienrecht die ureigenen Gefühle des Menschen an. Meine Aufgabe als Anwalt ist es, diese intime Ebene der Fälle zu berücksichtigen und zu Lösungen beizutragen, die Ihrer persönlichen Situation gerecht werden.

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