Was geschieht mit den Online-Daten Verstorbener?

Nahezu jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren

Fast jeder zweite Bundesbürger nutzt täglich einen Computer. Die Anzahl der Mitglieder in sozialen Netzwerken in Deutschland soll 2015 auf über 65 Millionen steigen. Entsprechend viele Spuren hinterlassen die Menschen im Web. Die virtuellen Fußabdrücke in Form von Profilen, Anmelde-Konten und unter Umständen sogar lukrativen Domains sind langlebig – und viele überdauern ihren Nutzer: Stirbt er, werden die Daten zum digitalen Nachlass. Doch wie erhalten die Erben darauf Zugriff, um die Abwicklung zu übernehmen? Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt Versicherungen, fasst die wichtigsten Informationen für Internetnutzer und Hinterbliebene zusammen.

Das digitale Erbe eines aktiven Nutzers von Internet und sozialen Netzwerken kann sehr umfangreich sein: digitale Identitäten, Social-Network-Profile, E-Mail-Postfächer, eigene Domains, elektronische Unterlagen, Bestellungen in Online-Shops und vieles mehr. Darüber hinaus sind viele für den Erben relevante Informationen, beispielsweise Verträge oder Rechnungen, heute mitunter nur noch in digitaler Form vorhanden. Und selbst ihre Bankgeschäfte wickeln immer mehr Bankkunden ausschließlich online ab.

Erben erben auch digital

Hat es der Verstorbene versäumt, den Zugriff auf sein digitales Leben frühzeitig zu regeln, stellt das die Erben oft vor erhebliche Schwierigkeiten. Denn im Gegensatz zur Schreibtischschublade sind die digitalen Daten eher schwer zu öffnen: fehlende Passwörter verhindern den Zugriff – und wer weiß schon, in welchen Netzwerken und Online-Shops der Verstorbene aktiv war? Vielleicht hat er noch vor seinem Tod Bestellungen abgeschickt oder eine Reise gebucht? Solche Online-Aktivitäten des Erblassers können für die Hinterbliebenen auch finanzielle Folgen haben: “Zum einen müssen die Erben für die finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise laufende Bestellungen, Schulden aus Online-Auktionen oder kostenpflichtige Mitgliedschaften, aufkommen. Denn im Internet geschlossene Verträge bleiben auch über den Tod hinaus bestehen. Zum anderen gehört neben dem Bankvermögen auch der Geld-Wert, den beispielsweise eine Domain des Verstorbenen hat, zum Erbe”, verdeutlicht der ERGO Direkt Experte.

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Den digitalen Nachlass frühzeitig regeln

Um Schwierigkeiten bei der Abwicklung zu vermeiden, sollten daher sowohl Internet-Nutzer als auch ihre potentiellen Erben den digitalen Nachlass frühzeitig klären. Das bedeutet konkret, zumindest einer Vertrauensperson den späteren Zugriff auf die digitalen Daten einzuräumen. “Ein erster Schritt könnte beispielweise das Anlegen einer Liste mit allen Benutzernamen und Passwörtern für Online-Dienste sein”, so Dieter Sprott. Der Experte rät, die Übersicht beim Notar zu hinterlegen – idealerweise zusammen mit dem Testament. Alternativ bieten immer mehr Onlineservices an, Passwörter und Dokumente zu speichern und im Todesfall mit einer Vollmacht der Erben den digitalen Nachlass zu regeln. Internetnutzer sollten dabei allerdings berücksichtigen, dass sie mitunter hochsensible Daten, etwa die Passwörter für ihr Online-Banking, an eine fremde Firma weitergeben. Hinterbliebene können auch eine digitale Nachlassverwaltung beauftragen, die Daten des Verstorbenen mit den Kundendatenbanken von Online-Unternehmen abzugleichen, um nach bestehenden Verträgen zu suchen und diese zu kündigen. Persönliche Passwörter sind dafür nicht notwendig.

Digitale Spuren löschen

Hinterbliebene, die den digitalen Nachlass selbst regeln möchten, benötigen dazu die Sterbeurkunde und den Erbschein. “Beides dient als Legitimation zum Beispiel gegenüber E-Mail-Anbietern, um die E-Mail-Adressen eines Verstorbenen zu löschen”, erläutert der ERGO Direkt Experte. “Falls den Erben die notwendigen Passwörter fehlen, können sie für diesen besonderen Fall neue anfordern.” Allerdings ist es von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, ob und unter welchen Umständen Erben Zugriff auf die Daten des Verstorbenen erhalten.

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Kurzfassung:

Digitales Erbe

Was tun mit den Online-Daten Verstorbener?

– Was zählt zum digitalen Erbe?
– Welche Pflichten haben die Erben?
– Wie erfolgt die digitale Nachlassverwaltung?

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Jeder aktive Nutzer von Internet und Sozialen Netzwerken hinterlässt eine Vielzahl von virtuellen Spuren und damit auch ein umfangreiches digitales Erbe: Dieses umfasst unter anderem Social-Network-Profile, E-Mail-Postfächer, eigene Domains, Online-Banking-Konten, elektronische Unterlagen wie Rechnungen oder Verträge und Bestellungen in Online-Shops. Grundsätzlich gilt: Die Hinterbliebenen erben auch digital. “Zum einen müssen die Erben für die finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise laufende Bestellungen, Schulden aus Online-Auktionen oder kostenpflichtige Mitgliedschaften, aufkommen. Denn im Internet geschlossene Verträge bleiben auch über den Tod hinaus bestehen. Zum anderen gehört neben dem Bankvermögen auch der Geld-Wert, den beispielsweise eine Domain des Verstorbenen hat, zum Erbe”, erklärt der ERGO Direkt Experte Dieter Sprott. Deshalb gilt es, auch den digitalen Nachlass möglichst früh zu regeln, um den Erben Schwierigkeiten bei der Verwaltung – etwa durch fehlende Passwörter – zu ersparen. “Ein erster Schritt könnte beispielweise das Anlegen einer Liste mit allen Benutzernamen und Passwörtern für Online-Dienste sein”, so Dieter Sprott. Der Experte rät, die Übersicht beim Notar zu hinterlegen – idealerweise zusammen mit dem Testament. Alternativ bieten immer mehr Onlineservices an, Passwörter und Dokumente zu speichern und im Todesfall mit einer Vollmacht der Erben den digitalen Nachlass zu regeln. Hinterbliebene, die das virtuelle Erbe des Angehörigen abwickeln möchten, benötigen dazu die Sterbeurkunde und den Erbschein.

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