51 Staaten sagen Steuerhinterziehung den Kampf an – Ausweg Selbstanzeige

51 Staaten sagen Steuerhinterziehung den Kampf an – Ausweg Selbstanzeige

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Das Bankgeheimnis dürfte bald Geschichte sein und die Luft für Steuersünder immer dünner werden. In Berlin unterzeichneten 51 Staaten ein Steuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch das internationale Steuerabkommen wird es künftig immer schwieriger, dem Fiskus Steuern vorzuenthalten und Schwarzgeld auf Bankkonten im Ausland zu deponieren. 51 Staaten haben das Steuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch in Berlin unterzeichnet. Das Bankgeheimnis dürfte damit bald endgültig Geschichte sein.

Zu den Unterzeichnern gehören nicht nur die 28 Staaten der Europäischen Union, sondern auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein oder Singapur. Die Schweiz und noch viele weitere Staaten wollen sich künftig auch beteiligen oder das Abkommen unterzeichnen. In den meisten Staaten fällt der Startschuss für den automatischen Informationsaustausch 2017.

Durch die Unterzeichnung des Abkommens könnte die Zahl der Selbstanzeigen noch weiter steigen. Denn die Selbstanzeige bietet für Steuerhinterzieher die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dafür muss sie zunächst rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Behörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen haben. Das dürfte beim automatischen Informationsaustausch immer schneller geschehen. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein. Das bedeutet, dass alle steuerrelevanten der vergangenen fünf Jahre dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Ab 2015 gilt dies wahrscheinlich sogar für die zurückliegenden zehn Jahre.

Da schon kleine Fehler die Wirkung der Selbstanzeige verhindern können, sollte sie nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell gewürdigt werden. Ratsamer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen, die die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie ihre Wirkung entfaltet und keine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

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Ab dem 1. Januar 2015 gelten voraussichtlich wesentlich strengere Regeln für die Selbstanzeige. Sie soll nur noch dann komplett straffrei sein, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bisher liegt diese Grenze noch bei 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden nach der Höhe der Hinterziehungssumme gestaffelte Strafzuschläge fällig.

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