Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Laura K. aus Frankfurt am Main:
Für meine Tochter habe ich zu Weihnachten online Sneakers bestellt. Den Originalkarton habe ich bereits entsorgt. Jetzt frage ich mich: Kann ich die Schuhe trotzdem zurückgeben, falls sie ihr nicht passen?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Auch wer online einkauft, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es bleibt auch dann bestehen, wenn Käufer die Originalverpackung beschädigt oder bereits entsorgt haben. Anderslautende Vertragsklauseln von Händlern sind unwirksam. Ausnahmen gibt es nur für entsprechend gekennzeichnete Verpackungen von CDs und DVDs. Außerdem für Medizin- und Hygieneartikel wie Cremes, wenn Käufer die luftdichte Versiegelung geöffnet haben. Wer beispielsweise Schuhe zurückgeben möchte, muss dem Online-Shop den Widerruf ausdrücklich mitteilen, etwa per E-Mail. Dann ist eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Originalkarton möglich. In der Regel empfiehlt es sich allerdings, den Karton aufzuheben. Denn manche Online-Händler bieten ihren Kunden freiwillig längere Widerrufsfristen an. Möchten Käufer die Ware aufgrund einer solchen Kulanzregelung erst nach Ablauf der gesetzlichen 14-Tages-Frist zurückgeben, darf der Händler die Rücknahme davon abhängig machen, ob der Originalkarton noch vorliegt oder nicht. Des Weiteren kann er für die fehlende Originalverpackung einen angemessenen Wertersatz verlangen. Dies gilt zumindest für Verpackungen, die der Hersteller speziell für das Produkt angefertigt hat. Viele Händler machen von dieser Möglichkeit aus Kulanzgründen aber keinen Gebrauch.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.292

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Weitere Meldungen:  Moderne Behandlung von Hirntumoren in der Region Köln / Bonn

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Group” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de